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IV. Nachtrag zur Friedhofssatzung der Stadt Aachen vom 12.03.1997 Ergänzungsvorlage zu E 18/0061/WP-15

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Nachdem der stellvertretende Betriebsleiter, Herr Maier, darauf hinwies, dass mit dieser Änderung der Friedhofssatzung friedhofs – und gebührenrechtlich Neuland betreten werde, empfiehlt der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nach kurzer zustimmender Diskussion dem Rat der Stadt Aachen einstimmig, für den neuen jüdischen Friedhof „Auf der Hüls“ als integrativer Bestandteil des Friedhofs „Auf der Hüls“ gemäß § 4 Abs. 1,2 und 3 der Friedhofssatzung eine Nutzungsbeschränkung dahingehend zu beschließen, dass auf diesen Friedhofsflächen nur Verstorbene jüdischen Glaubens und deren nichtjüdische Ehepartner bestattet werden dürfen. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf dieser Grundlage des weiteren, den 4. Nachtrag zur Friedhofssatzung vom 12.03.1997 zum 01.01.2007 zu beschließen und damit zugleich den vom Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung vom 17.03.2004 beschlossenen 3. Nachtrag aufzuheben.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 13
Sitzung
öffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Mi., 29.11.2006
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Status
gemischt