14. Dezember 2006 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 11Öffentlich

Großkölnstraße von Mostardstraße bis SeilgrabenAbrechnung der als Fußgängergeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Verkehrsausschuss beschließt auf Grund S der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze, S der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 01.10.1971 in der Fassung des IV. Nachtrages vom 30.06.1988 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 12.07.1988) sowie S der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage „Großkölnstraße“ von Mostardstraße bis Seilgraben als Fußgänger-geschäftsstraße vom 29.07.2003 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 05.08.2003) die Abrechnung der als Fußgängergeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage Großköln-straße von Mostardstraße bis Seilgraben zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig bei einer Enthaltung (Ratsherr Kühn)
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 11
Sitzung
öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 14.12.2006
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Status
gemischt