14. Oktober 2004 um 18:00, Bezirksamt AC-Brand
TOP 3Öffentlich

Einführung und Verpflichtung des Bezirksvorstehers durch den Altersvorsitzenden

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Liebenhoff hat nun gemäß § 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung, Herrn Henn in sein Amt als Bezirksvorsteher des Stadtbezirks einzuführen. Da er jedoch bereits als Mitglied der Bezirksvertretung verpflichtet worden ist, kann auf eine erneute Verpflichtung verzichtet werden.

Für die Verwaltung wünscht Herr Kuck Herrn Henn viel Glück für die kommenden 5 Jahre und spricht die Hoffnung auf eine gute Zusammenarbeit aus.

Nunmehr bittet Herr Liebenhoff Herrn Henn als Bezirksvorsteher, die Leitung der Sitzung zu übernehmen.

Herr Henn bedankt sich bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung für seine Wahl. Er will auch in der neuen Legislaturperiode versuchen, die Interessen der Brander Bürgerinnen und Bürger sowie des Brander Stadtbezirks gerecht zu vertreten. Er will weiterhin - wie bereits in gewohnter Weise

geschehen - mit den Fraktionen zusammen arbeiten, auch wenn es manchmal zu kontroversen Meinungsverschiedenheiten kommt. Ausdrücklich bedankt er sich im Zusammenhang mit der heutigen Sitzung bei der SPD-Fraktion für ihre Fairness.

Beschluss

entfällt.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 3
Sitzung
konstituierenden Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Do., 14.10.2004
Uhrzeit
18:00
Anlass
Konstituierende Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
Status
gemischt