25. Januar 2007 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 6Öffentlich

Haushaltsplanentwurf 2007 und Entwurf des Investitionsprogramms 2006 - 2010- Einzelplan 4 (ohne UA 40600, 40700, 45100 - 46500, 48100, 49900),- UA 50000, 51000 und 54000

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Im Verlauf des Beschlußverfahrens wies Herr Mahr auf eine Korrekturbedarf bei der Haushaltsstelle 1.48200.19100.2 „Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende (§ 46 SGB II)“ hin. Entgegen des bei der Haushaltsplanung vorliegenden Gesetzentwurfes habe nun der Gesetzgeber die Bundesbeteiligung von ursprünglich 31,8 % auf 31,2 % der Ausgaben gesenkt. Dies führe zu Mindereinnahmen in Höhe von 331.800,00 € und somit zu einer notwendigen Korrektur des Haushaltsansatzes auf 17.253.600,00 €. Hintergrund dieser Absenkung sei ein Beschluss des Bundesrates, den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz eine überdurchschnittliche Erhöhung des Bundeszuschusses an den Unterkunftskosten zuzugestehen.

Auf die Frage von Herr Künzer, ob sich bei den Ausgaben für Unterkunft und Heizung eine Erhöhung der STAWAG - Leistungen bemerkbar machen könne, wiederholte Herr Mahr seine Erläuterungen aus der Fragestunde. In angemessenem Umfang würden die Kosten der Leistungsempfänger übernommen, wobei der Verbrauch und nicht der Preis von Bedeutung sei. Hinsichtlich der Bundeserstattung sei es so, dass Ausgaben und Einnahmen aneinander gekoppelt seien, Mehrausgaben führten zu Mehreinnahmen. Darüber hinaus gehe die Verwaltung davon aus, dass mit der gesamtwirtschaftlichen Belebung die Fallzahlen sinken würden und die veränderten Planzahlen zumindest eingehalten werden könnten.

Herr Müller wies auf einen Beschluss der Sozial- und Gesundheitsausschuss hin, wonach die Heizkosten im tatsächlichen Umfang vollständig übernommen werden sollen und fragte gleichzeitig, ob es noch weitere Einflussgrößen gäbe.

Herr Mahr wiederholte seine Aussage, dass die tatsächlichen Unterkunftskosten, wozu auch die Heizkosten zählten, in voller Höhe übernommen würden, soweit sie sich als angemessen erweisen würden.

Auf die Nachfrage von Herrn Müller, wie der Umgang bei nicht gut isolierten Wohnungen aussähe, führte Herr Mahr aus, dass sich die Angemessenheitsprüfung auf das jeweilige Haus bezöge. Im Übrigen halte er den vom Deutschen Mieterbund veröffentlichten Referenzwert für Heizkosten von 0,98 € / qm für nicht gerecht, da regionale Unterschiede, besondere Verhältnisse, wie schlecht isolierte Wohnungen, der besondere Wärmebedarf von älteren Menschen oder Kranken hierbeiunberücksichtigt blieben.

Herr Beigeordneter Lindgens ergänzte, dass die Verwaltungsentscheidung aufgrund ihres Bescheidcharakters jederzeit überprüfbar sei.

An Herrn Müller gerichtet sagte Herr Combächer, dass nach seiner Erfahrung die Verwaltung absolut gesetzeskonform handele und auch die Entscheidungslage des Sozial- und Gesundheitsausschusses beachte.

Diese Aussage wurde von Frau Scheidt unterstützt. Der Vorwurf, dass die Verwaltung unkorrekt arbeite, sei völlig unzutreffend. Das SGB II sei von der Verwaltung umzusetzten, sie könnte das geltende Recht nicht verändern.

Herr Künzer erklärte, dass die Verwaltung gesetzeskonform handeln und bei steigenden Energiepreisen auch die angemessenen Kosten übernehmen müsse. Der Antragsteller dürfe nicht als Bittsteller behandelt werden, sondern seinen Rechtsanspruch wahrnehmen dürfen.

Vor der Rückkehr zum Beschlussverfahren bemängelte Herr Verholen die Datenaufbereitung im Entwurf des Verwaltungshaushaltes. Zur Einschätzung der neuen Planansätze wäre es wichtig, Vorjahresdaten in die Übersicht mit aufzunehmen. So wäre ihm nur durch Recherche in alten Unterlagen aufgefallen, dass es im Unterabschnitt 470 eine deutliche Abweichung bei den Einnahmen aus Stiftungsmitteln gäbe.

Hierzu teilte Herr Beigeordneter Lindgens mit, dass es sich hier um Erträge aus Stiftungen handele, die aufgrund des Zinsniveaus Schwankungen unterlägen. Ansonsten habe Herr Verholen durchaus Recht, aber er weise schon jetzt darauf hin, dass mit der Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements der Entwurf für das Jahr 2008 völlig anders aussehen werde.

Beschluss

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmte den folgenden Unterabschnitten entsprechend dem Haushaltsplanentwurf zum Verwaltungshaushalt sowie der mit der Einladung versandten Veränderungsnachweisung, einschließlich der von Herrn Mahr vorgetragenen Veränderung (Haushaltsstelle: 1.48200.191000.2), einstimmig zu: 1.40000. Allgemeine Sozialverwaltung 1.40500. Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende 1.40900. Lastenausgleichsverwaltung 1.41000. Hilfe zum Lebensunterhalt 1.41100. Hilfe zur Pflege 1.41200. Eingliederungshilfe für Behinderte 1.41300. Hilfen zur Gesundheit 1.41400. Hilfen in anderen Lebenslagen 1.41500. Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) 1.42000. Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes 1.43500. Soziale Einrichtungen für Wohnungslose 1.43600. Soziale Einrichtungen für Aussiedler 1.43700. Soziale Einrichtungen für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge 1.44000. KOF nach dem BVG ohne Sonderfürsorge -örtlicher Träger- 1.44200. Sonderfürsorge nach dem BVG 1.44300. KOF an Berechtigte nach dem SVG ohne Sonderfürsorge -örtlicher Träger- 1.44700. KOF an Berechtigte nach dem OEG ohne Sonderfürsorge -örtlicher Träger- 1.44800. Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz 1.47000. Förderung der Wohlfahrtspflege 1.48200. Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 1.48600. Vollzug des Betreuungsgesetzes 1.49000. Krankenversorgung nach Par. 276 und 276a LAG - ohne Tbc-Kranke - 1.49800. Sonstige soziale Angelegenheiten - örtlicher Träger - 1.50000. Gesundheitsamt, Medizinal- und Apothekenaufsicht 1.54000. Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege Ebenfalls einstimmig stimmte der Ausschuss dem Entwurf des Vermögenshaushaltes sowie der Veränderungsnachweisung zum Investitionsprogramm 2006 – 2010 für die nachgenannten Unterabschnitte zu: 9.40500 9.43700 9.44000 9.44800 9.47000 9.49800 9.50000 9.51000. Krankenhäuser
Technische Details

Grunddaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 25.01.2007
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Status
öffentlich