25. Januar 2007 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

8.1Armut in Aachen

Herr Mahr berichtete, dass zum Thema Armut –soweit lokal beeinflussbar- in 3 Arbeitsterminen gesprochen worden sei. Gesprächsergebnis sei, dass zunächst die Felder „Alleinstehende, Ältere, Flüchtlinge und Migranten“ dokumentiert werden sollten. Hierzu sei umfangreiches Datenmaterial zusammengestellt und der Politik sowie den Wohlfahrtsverbänden am 19.12.2006 vorgestellt worden. Ausgehend von dieser Datensammlung solle nun ein Ranking entwickelt werden, da nicht alle als notwendig erachtete Maßnahmen zeitgleich umsetzbar seien.

Die Ausschussvorsitzende ergänzte die Ausführung, dass etwa das Kindergartenproblem, welches in einem der letzten Ausschüsse angesprochen wurde, sich zwischenzeitlich erledigt habe.

Herr Müller bemängelte, dass er als ein Initiator dieser Erhebung von der Materialsammlung kein Exemplar erhalten habe und auch nicht zu dem Vorstellungstermin am 19.12.2006 eingeladen worden sei.

Zu der Frage von Herr Müller, ob er ein Exemplar der Materialsammlung erhalten könne und ob schon ein neuer Termin vereinbart sei, sagte Herr Mahr, dass ihm und Herrn Schnitzler ein Exemplar zugesandt würde. Ein neuer Termin sei noch nicht vereinbart, da bis Ende FebruarRückläufe seitens Politik und Wohlfahrtsverbänden erwartet würden.

Herr Verholen sagte ergänzend, dass die Materialsammlung noch nicht vollständig, Armutsbedingungen nur exemplarisch dokumentiere und somit wenig aussagefähig sei. In den Gesprächen habe man sich über eine Grundmatrix dem Thema genähert und vor allem die Datenerhebung

problematisiert. Daher wurde der Verteiler zunächst eng begrenzt.

8.2Bleiberechtsregelung

Herr Mahr berichtete, dass die vom Sozial- und Gesundheitsausschusse vom 30.11.2006 beschlossenen Resolution am 04.12.2006 an alle Bundes- und Landtagsabgeordneten, die zuständigen Ministerien und alle Fraktionen im Landtag verschickt wurde.

Seit dem 11.12.2006 läge der Erlass des Innenministers des Landes NRW vor. Er entspräche weitgehend dem bereits bekannten Entwurf und dem Grundbeschluss der Länder-Innenminister. Der Erlass verfügte, dass alle Ausländer, die die Voraussetzung nicht erfüllten unverzüglich abzuschieben seien. Für die Aachener Ausländerbehörde bedeute diese, dass entsprechend der Erlasslage gehandelt werden müsse, dass aber der Beschluss des Sozial- und Gesundheitsausschusses, humanitäre Lösungen anzustreben, soweit wie möglich Berücksichtigung fände.Zeitnah habe am 19.12.2006 ein Abstimmungsgespräch mit der Ausländerbehörde des Kreises Aachen stattgefunden; es sei eine gemeinsame Presseveröffentlichung vereinbart worden. Leider hätten die Medien diese Presseerklärung bisher nichts veröffentlicht.

Derzeit lägen von den 98 Personen, die die zeitliche Voraussetzung erfüllten,66 Anträge nach § 23 AufenthG vor. Anträge könnte noch bis 18.05.2007 eingereicht werden. Die absolute Ausschlussfrist ende am 30.08.2007.

Auf die Frage von Herr Prof. Dr. Hartmann, wie sich die Bleiberechtsregelung auf die Transferleistungen in Höhe von 850 T € auswirken würden, antwortete Herr Mahr, dass die Leistungen bisher aus dem Unterabschnitt 420 aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes gewährt würden. Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung sei der Nachweis einer Arbeitsstelle erforderlich. Die Betroffenen würden somit keine Transferleistungen mehr erhalten, so dass entsprechende Haushaltsersparnisse eintreten würden.

Herr Brunswyck regte an, wenn die Medien keine Veröffentlichung vornähmen, dann solle die Information über den Migrationsrat oder durch direkte Ansprache der Betroffenen weitergegeben werden.

Die Anregung von Herrn Brunswyck griff Frau Scheidt auf und meinte, dass die Verwaltung die Flüchtlingsinitiativen anschreiben und auf die Erlasslage hinweisen sollte.

Frau Scheidt fragte, was mit den übrigen 202 Personen geschähe, die die zeitliche Voraussetzung nicht erfüllten und wie die Reaktion auf die Resolution aussah. Auch solle die Verwaltung ggfls. unter Beteilung des Städtetages in Erfahrung bringen, wie andere Städte mit der laut Erlass konsequenten Rückführung betroffener ausländischer Staatsbürger umgingen.

Zu diesen Fragen sagte Herr Mahr, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen nur dann erfolgen würden, wenn die Härtefallregelung nicht greife. Auf die Resolution habe bisher nur das Bundesinnenministerium reagiert; die mit der Resolution vorgetragenen Vorschläge sollen nach Aussage des Ministeriums in einem Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetz ggfls. berücksichtigt werden.

Über die bereits angestoßene Informationsarbeit hinaus sollte, so meinte Herr Künzer, auch

im Rahmen der Einzelfallberatung Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme geleistet werden.

Herr Verholen regte an, hier die ARGE für die Vermittlungstätigkeit einzubinden.

Auf die Bitte von Herrn Müller, ihm und den Aachener Flüchtlingsinitiativen die Antwort des

Bundesinnenministeriums zu übermitteln, sagte Herr Mahr, dass die Antwort der

Niederschrift beigefügt werde.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 25.01.2007
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Status
öffentlich