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Volkshochschule AachenJahresabschlußprüfung zum 31. Dezember 2004Beauftragung des Wirtschaftsprüfers

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Heisler berichtet, dass der Jahresabschluss 2004 durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden muss.

Er teilt mit, dass in den Jahren, in denen die VHS durch die Bezirksregierung von der Pflichtprüfung befreit war, das Rechnungsprüfungsamt die Jahresabschlussprüfungen durchgeführt hat.

Seit Gründung der Gemeindeprüfungsanstalt ist dies nicht mehr möglich.

Die Gebühren, die für die Prüfungen anfallen werden, sind voraussichtlich mindestens so hoch wie die einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und werden den Wirtschaftsplan der VHS zusätzlich mit ca. 30.000 – 40.000 Euro jährlich belasten.

Mittel werden dafür nicht bereitgestellt, die VHS muss diesen Betrag zusätzlich erwirtschaften.

Beschluss

Aufgrund der Verwaltungsvorlage beschließt der Betriebsausschuss für Theater und Volkshochschule gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlußprüfung in Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (EigBetrJahrabschlVO) und § 11 Abs. 2 der Satzung für die Volkshochschule Aachen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne vorzuschlagen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Valk, Bay, Reismann, Dr. Paffen und Partner, Matthiashofstr. 47 – 49 in 52064 Aachen (VBR) mit der Durchführung der Jahresabschlußprüfung zum 31. Dezember 2004 für die Volkshochschule Aachen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Stadttheater und die VHS
Gremium
Betriebsausschuss Theater und VHS
Datum
Di., 11.01.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
E 42 - Volkshochschule
Status
gemischt