18. Januar 2005 um 17:00, Raum
TOP 8Öffentlich

Benutzungsgebühren für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder durch ortsfremde Kinder (190,- € Regelung)Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt vom 22.12.2004

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Dr. Erlenkämper erläutert das Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen.

Dieses hat erkannt, dass einerseits eine Erhebung des „Auswärtigenzuschlages“ von 190 Euro nicht zulässig ist, aber andererseits auch, dass eine Verpflichtung der Stadt Aachen zur Aufnahme auswärtiger Kinder nicht besteht. Die Verwaltung wird Beschwerde gegen dieses Urteil einlegen, da das Verwaltungsgericht in seiner Begründung nicht auf die Problematik „Kinder aus dem Ausland“ eingegangen ist, für die lt SGB VIII Hilfen nur in Ausnahmefällen gewährt werden können, wenn diese dort nicht gewährt werden.

Sollte das Oberverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichtes bestätigen, wird die Verwaltung dem Kinder- und Jugendausschuss empfehlen, keine auswärtigen Kinder mehr aufzunehmen.

Frau Scheidt bittet, über den Fortgang der Angelegenheit den Ausschuss ständig zu informieren.

Außerdem hält sie es für sinnvoll, die Thematik in der Öffentlichkeit umfassend darzustellen.

Darüber hinaus hält sie eine Information der Fraktionen über das Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen für notwendig. Herr Dr. Erlenkämper sagt dies zu.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 18.01.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Status
gemischt