Benutzungsgebühren für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder durch ortsfremde Kinder (190,- € Regelung)Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt vom 22.12.2004
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Herr Dr. Erlenkämper erläutert das Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen.
Dieses hat erkannt, dass einerseits eine Erhebung des „Auswärtigenzuschlages“ von 190 Euro nicht zulässig ist, aber andererseits auch, dass eine Verpflichtung der Stadt Aachen zur Aufnahme auswärtiger Kinder nicht besteht. Die Verwaltung wird Beschwerde gegen dieses Urteil einlegen, da das Verwaltungsgericht in seiner Begründung nicht auf die Problematik „Kinder aus dem Ausland“ eingegangen ist, für die lt SGB VIII Hilfen nur in Ausnahmefällen gewährt werden können, wenn diese dort nicht gewährt werden.
Sollte das Oberverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichtes bestätigen, wird die Verwaltung dem Kinder- und Jugendausschuss empfehlen, keine auswärtigen Kinder mehr aufzunehmen.
Frau Scheidt bittet, über den Fortgang der Angelegenheit den Ausschuss ständig zu informieren.
Außerdem hält sie es für sinnvoll, die Thematik in der Öffentlichkeit umfassend darzustellen.
Darüber hinaus hält sie eine Information der Fraktionen über das Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen für notwendig. Herr Dr. Erlenkämper sagt dies zu.
Beschluss
Technische Details
ID: 1952
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1952
Grunddaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 18.01.2005
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Status
- gemischt