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Betriebssatzung für den Aachener Stadtbetrieb vom 27.11.2002hier: III. Nachtrag

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Der Vorsitzende des Betriebsausschuss, Ratsherr Haase, lobt auch hier die umfängliche Verwaltungsvorlage.

Er regt an, den § 4 der Satzung dahingehend abzuändern, dass der eingefügte Satz

„Der Betriebsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern und 1 beratendem Mitglied, die vom Rat der Stadt Aachen gewählt werden“

abgeändert wird in

„Der Betriebsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern, die vom Rat gewählt werden. Der Rat kann weitere beratende Mitglieder entsenden“.

Der stellvertretende Betriebsleiter, Herr Maier, erläutert, dass bei der Systemprüfung der Eigenbetriebe durch das Rechnungsprüfungsamt der Aachener Stadtbetrieb sehr positiv weggekommen sei, notwendige Änderungen jetzt in den III. Nachtrag zur Betriebssatzung eingearbeitet wurden. Ausstehen würde noch die Dienstanweisung für die Betriebsleiter, eine bislang zwischen der Betriebsleitung und dem Rechnungsprüfungsamt strittige Frage, diese Dienstanleitung wird es aber nun geben.

Beschluss

Mit der oben genannten Änderung des § 4 der Satzung empfiehlt der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb einstimmig dem Rat der Stadt Aachen, den III. Nachtrag der Betriebssatzung für den Aachener Stadtbetrieb vom 27.11.2002 zu beschließen.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb(die Sitzung war ursprünglich für den 18.09.2007 vorgesehen)
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Mi., 08.08.2007
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Status
gemischt