Würdigung des ehrenamtlichen Engagements durch Ausweitung der Voraussetzungen zur Ausstellung von Ehrenamtspässen
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratung
Eingangs der Erörterung weist Beigeordneter Lindgens darauf hin, dass seit dem Jahre 2001 die Regelung bestehe, dass jemand der mindestens 10 Jahre ununterbrochen ein Ehrenamt wahrnimmt in den Genuss des Ehrenamtspasses komme. Aufgrund von Anträgen des Fachausschusses Frauenleben und des Frauennetzwerkes Aachen, die Zeit, die im Ehrenamt verbracht werden muss, zu senken, geht er auf die Verwaltungsvorlage ein, die 10 Jahre zu halbieren und bereits nach fünfjährigem Engagement den Ehrenamtspass auszustellen. Beigeordneter Lindgens weist auf die Einschränkung hin, dass der Ehrenamtspass allerdings dann nicht mehr lebenslang, sondern jeweils für fünf bzw. zehn Jahre je nach Dauer der Wahrnehmung des Ehrenamtes gilt.
Ratsherr Treude stellt die Frage, ob Ratsmitglieder undsachkundige Bürgerinnen bzw. Bürger, die für eine Ratsperiode dem Rat oder entsprechenden Ausschüssen angehören, auch nach dieser Definition als Ehrenamtler gelten. Er weist selbst in diesem Zusammenhang auf die zustehende Aufwandsentschädigung hin.
Oberbürgermeister Dr. Linden weist ebenfalls auf die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder, Bezirksvertreterinnen und -vertreter sowie sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern hin.
Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.
Beschluss
Technische Details
ID: 20891
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=20891
Grunddaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium
- Hauptausschuss
- Datum
- Mi., 22.08.2007
- Uhrzeit
- 16:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Beratung
- öffentlich
- Federführend
- Fachbereich Soziales und Integration
- Status
- gemischt