15. August 2007 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
TOP 8Öffentlich

Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Aachen-Brand für den Bereich zwischen der Trierer Straße, Rombachstraße, Heussstraße und Vennbahntrasse

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Auf die Tischvorlage wird verwiesen.

Bezirksvorsteher Henn begrüßt Frau Hergarten vom Planungsamt zu den beiden Tagesordnungspunkten 7 und 8 und bedankt sich für die gute Arbeit der Verwaltung, die in den beiden Vorlagen zum Ausdruck kommt. Frau Hergarten ist im April 2007 von der Stadt Stolberg zur Stadt Aachen gewechselt. Bezirksvorsteher Henn wünscht ihr für ihre weitere Zukunft bei der Stadt Aachen viel Erfolg.

DieBezirksvertretung Aachen-Brand beschließt einstimmig folgenden

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr.2 BauGB für den im zugehörigen Lageplan dargestellten Bereich.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 15.08.2007
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt