19. Januar 2005 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
TOP 3Öffentlich

Friedhof Branda) Erreichbarkeit der Gräberb) Friedhofssatzung

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Beratung

Zu 3 a)

Ratsfrau Lürken berichtet, dass in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung eine Anfrage durch eine

Bürgerin an die Fraktionen bezüglich der Erreichbarkeit der Reihengräber für Rollstuhlfahrer auf dem

Brander Friedhof gestellt worden war. An den vorhandenen Strukturen kann jetzt nichts mehr geändert werden, dennoch sollte zukünftig berücksichtigt werden, dass auch behinderte Menschen ihre verstorbenen Angehörigen aufsuchen können und dass diese auch im Vorfeld bei Antragstellung darauf hingewiesen werden sollen, entsprechend zugängliche Gräber auszuwählen.

Bezirksvorsteher Henn begrüßt zu diesem Thema die Herren Lauffs und Sambale vom Aachener Stadtbetrieb.

Herr Sambale führt aus, dass die Problematik bei den Reihengräbern dem Aachener Stadtbetrieb bekannt ist. Die Fläche zwischen den Gräbern ist kein Weg, sondern Grabfläche. Wegen der Anordnung der Reihengräber nebeneinander und hintereinander sind die zu erhebenden Gebühren günstiger als bei Wahlgräbern. Nach den Vorschriften der Friedhofssatzung wäre ein Weg als Nebenweg anzusehen,

der mindestens 90 cm breit sein muss. Eine Gebührenkalkulation dazu wurde bisher nicht erstellt. Man kann jedoch davon ausgehen, dass die Reihengräber dann ähnlich teuer würden wie die Wahlgräber.

Weiterhin wäre dann die Verkehrssicherungspflicht zu beachten und dies auf allen 24 Aachener Friedhöfen. Das ist ein großer Kostenfaktor mit einer gesamtstädtischen Tragweite.

Herr Müller von der SPD-BF sieht die Problematik auch in den höheren Gebühren. Er kann sich grundsätzlich dem Vorschlag von Herrn Sambale anschließen, dass bereits bei der Antragstellung festgelegt werden kann, dass ein Grab mit guter Zugehbarkeit erworben wird. Er bittet jedoch um Berechnung der Kosten und des Platzverbrauchs.

Bezirksvorsteher Henn bemerkt, dass die seinerzeit in der Bezirksvertretung diskutierte Urnenwand hier Abhilfe schaffen könnte, da in einer solchen Wand mehrere Urnen untergebracht sind und die Erreichbarkeit auch für Rollstuhlfahrer unproblematischer wäre.

Herr Liebenhoff von der CDU-BF hatte um einen Sachstandsbericht zu den Urnenrasenreihengräbern gebeten. In einer der letzten Sitzungen war eine Tischvorlage zu diesem Thema vorgelegt worden. Daraus ging hervor, dass die Planung noch nicht erfolgen könne, weil ein neuer Bestandsplan mit zahlreichen Bäumen vorher fertig zu stellen sei. Die Zahl der anonymen Bestattungen auf dem Friedhof Hüls ist sehr zurückgegangen seit der neuen Regelung und man hofft deshalb, dass auch die anonymen Beerdigungen auf dem Friedhof Brand zurückgehen werden. Er vermisst die zeitnahe Umsetzung.

Herr Sambale antwortet, dass er in der Fachabteilung nachgefragt und erfahren hat, dass die Planung Ende Januar fertig gestellt sein wird. Zu den Kosten kann er sagen, dass es eine Aachener Friedhofssatzung und eine Aachener Gebührenordnung gibt, die für alle Friedhöfe im Bereich Aachen bindend ist.

Zu 3 b)

Ratsfrau Lürken trägt zur Friedhofssatzung vor, dass in der Vergangenheit viele Bürger den Wunsch geäußert haben, an Gräbern, wo aufgrund der Belegungspläne eine Einfassung nicht vorgesehen war, jetzt eine Ausnahme zuzulassen. Inwieweit entspricht die Friedhofssatzung den heutigen Anforderungen noch? Die CDU-BF hält das strikte Einfassungsverbot, welches in § 28 Abs. 4 festgelegt ist, für überholt und will es für den Bereich Brand ändern. Sie beantragt, dass der Bürger frei entscheiden sollte, ob eine Einfassung gewählt wird oder nicht. Sie bittet deshalb um freie Gestaltungsmöglichkeiten bei allen Fluren auf dem Friedhof Aachen-Brand.

Herr Lauffs vom Aachener Stadtbetrieb bestätigt, dass Grabeinfassungen aufgrund der Aachener Friedhofssatzung grundsätzlich verboten sind. Im Bereich der Stadt Aachen gibt es 24 Friedhöfe und es liegen insgesamt nur drei Anträge bezüglich der Grabeinfassungen und auch nur aus dem Bezirk Brand vor. Die Belegungspläne bestimmen, wie die einzelnen Friedhöfe auszustatten sind. In Brand sind 95 % der Flächen als nicht einfassungsmäßig ausgewiesen. Er gibt zu bedenken, dass der Bürger auch Vertrauensschutz genießt, wenn er bereits seit langem ein Grab ohne Grabeinfassung besitzt.

Herr Sambale führt aus, dass jeder Friedhof seinen eigenen Charakter und seine eigene Friedhofskultur hat. Als die Gemeinde Brand seinerzeit zur Stadt Aachen eingemeindet wurde, hat man sich an dem Charakter des Friedhofs bei der Gestaltungsanforderung orientiert. Wünsche der Bürger können anhand der Belegungspläne realisiert werden.

Er stellt fest, dass die Änderung des § 28 Abs. 4 der Friedhofssatzung nur durch den Rat der Stadt Aachen erfolgen kann. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat lediglich das Recht, die Grabmalbestimmungen jeweils für entsprechende Flure zu ändern.

Ratsherr Königs bedankt sich bei den Herren des Aachener Stadtbetriebes. Es stellt fest, dass es richtig ist, dass § 28 Abs. 4 Ausnahmen im Hinblick auf die Belegungspläne regelt, jedoch nicht auf die Grabeinfassungen. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Grabstätten mit Einfassungen jeglicher Art zu versehen. Er beantragt deshalb eine Änderung von § 28 Abs. 4 der Friedhofssatzung.

Bezirksvorsteher Henn erklärt -nach Einwand von Ratsherrn Schabram – dass er lediglich über den

Antrag der CDU-BF abstimmen lasse, ob die Gestaltungsfreiheit auf dem Friedhof Aachen-Brand als Ausnahme zu § 28 Abs. 4 der Friedhofssatzung insgesamt erfolgen soll.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt einstimmig für den Friedhof Aachen-Brand die Grabmalbestimmungen/Belegungspläne so zu ändern, dass alle Gräber – sofern ge-wünscht – mit Einfassungen versehen werden können.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 19.01.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sitzung
Status
gemischt