Auswirkung der Abfallwirtschaftssatzung auf den Stadtbezirk
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Herr Hamel trägt für die CDU-BF vor, dass diese sich mit dem Problem intensiv auseinandergesetzt hat. Es fehlt eine differenzierte Betrachtungsweise, was die Unterschiede der Außenbezirke gegenüber dem städtischen Bereich angeht. Das Prinzip, dass die Volumina der Blauen Tonnen und Bio-Tonnen an das Restabfallvolumen gekoppelt sind, stößt auf Unverständnis. Wie bereits ein Bürger heute erklärt hat, besitzt dieser ein Grundstück in der Nachbarschaft zu einem städtischen Grundstück. Der Bürger muss im Grunde genommen dafür bezahlen, dass er das Laub von einem städtischen Grundstück entsorgt, weil die Stadt Aachen ihrer Verpflichtung, das städtische Grundstück sauber zu halten, nicht ausreichend nachkommt.
Frau Franzen vom Aachener Stadtbetrieb nimmt zum Sachverhalt Stellung und verweist auf die als Tischvorlage erarbeitete Historie der Abfallgefäße. Die Abfallentsorgung hat sich in den letzten Jahren enorm entwickelt. Es sind neue Systeme hinzugekommen. So wurde z. B. das Papier über Container gesammelt, in Brand auch durch die Messdiener. Die Gartenabfälle können zu den Kompostierungsanlagen gebracht werden. Im Jahre 1997 hat der Rat beschlossen, die biologische Verarbeitung der Küchenabfälle durchzuführen und die Bio-Tonne zur Verfügung gestellt. Die Entsorgung von Laub hat grundsätzlich über die Kompostierungsanlage zu erfolgen.
Herr Blum von der FDP erklärt, dass er seinerzeit bei der Erstellung der neuen Gebührensatzung beteiligt war. Er möchte hervorheben, dass die Bio-Tonne eigentlich nur für Küchenabfälle gedacht ist; die Gartenabfälle gehören nicht in diese Tonne. Das Volumen dieser Bio-Tonne richtet sich nach dem Restmüllgefäß und nicht nach der Grundstücksgröße. Seinerzeit hat eine interfraktionelle Arbeitsgruppe die Gebührensatzung und die Entgeltordnung beschlossen und beraten.
Frau Prolingheuer-Griese von der BF Bündnis 90/Die Grünen bemängelt, dass man bei einer 120 l Volumen Bio-Tonne nunmehr zwei Tonnen mit jeweils 60 lauf seinem Grundstück stehen hat.
Herr Keutgen - ebenfalls vom Amt für Abfallwirtschaft - erklärt, dass die Abfälle, die im Haushalt anfallen, in der Abfallwirtschaftssatzung geregelt sind, ansonsten greift die Straßenreinigungssatzung. Bei Pflege eines städt. Grundstückes ist nicht die Müllabfuhr für den Abtransport des Laubesverantwortlich, sondern die Regiekolonne.
Satzungsgemäß bereit gestellte Wertstoffgefäße sind die Gefäße, die zur Restmülltonne dazu gehören:
-Bio-Tonnen mit Anschluss- und Benutzungszwang
-Papierabfallgefäße
Entgeltgefäße werden durch den Aachener Stadtbetrieb gestellt und auch privat abgerechnet.
Gefäße nach der Abfallwirtschaftssatzung werden gebührenpflichtig durch die Stadt Aachen erfasst. Im Übrigen ist die Rückführung der überflüssigen Wertstoffgefäße für den inneren Stadtbetrieb fast beendet. Bislang haben sich zwei Bürger mit Widersprüchen und mehrere Bürger mit Gesprächen an den Stadtbetrieb gewendet.
Bezirksvorsteher Henn wirft ein, dass im Stadtbezirk Brand von 35 Fällen bereits 6 Widersprüche bei 17.000 Einwohnern erfolgt sind. Offensichtlich werden hier andere Kriterien wirksam.
Ratsherr Schabram führt den Unmut der Bevölkerung darauf zurück, dass angenommen wird, nur die Restmülltonne müsste bezahlt werden und die Größe der Bio- oder Papiertonne sei unerheblich. Hierbei wird der Entsorgungsrythmus der Tonnen nicht berücksichtigt. Er findet es unverständlich, wenn man sein Volumen für die 120 l Bio-Tonne beibehalten will, hierfür 2 x 60 l Tonnen zu erhalten.
Herr Hellmann von der SPD-BF schließt sich den Ausführungen von Herrn Schabram an. Es gibt Gebührengefäße und Entgeltgefäße. Er ist der Meinung, dass es für die Bürger nur sehr schwer nachvollziehbar ist, wie der Müll zu trennen ist.
Frau Reiber sieht die Gefahr darin, dass bei Einführung einer Leistungsgebühr die Bürger alles in einer Tonne entsorgen werden.
Frau Müller sieht ein weiteres Problem darin, dass die Bürger die baulichen Einstellmöglichkeiten für ihre zusätzlichen Tonnen erweitern müssen.
Bezirksvorsteher Henn beendet die Diskussion damit, dass Veränderungen vorgenommen werden müssen, die nötig sind.
Die SPD-BF beantragt folgenden Beschlussentwurf, der einstimmig beschlossen wird:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt dem Fachausschuss, die Abfallwirtschaftssatzung und die Entgeltordnung dahingehend zu überarbeiten, dass zusätzlich erforderliche Entgeltvolumina keine zusätzlichen Gefäße erfordern.
Die CDU-BF beantragt anschließend einen Beschluss, der ebenfalls einstimmig beschlossen
wird:
Beschluss
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Technische Details
ID: 2173
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=2173
Grunddaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 19.01.2005
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Sitzung
- Status
- gemischt