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Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004

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Beratung

Herr Verheyen (CDU) erklärt, dass die Durchsetzung der Verordnung nur möglich sei, wenn dem Bezirksamt Aachen-Eilendorf Ordnungskräfte zugewiesen würden.

Herr Ziemons antwortet, dass er inzwischen die mündliche Zusage habe, dass spätestens ab

Januar 2008 zwei Ordnungskräfte im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf eingesetzt werden.

Herr Schäfer (SPD) ist prinzipiell für den Einsatz von Ordnungskräften in Eilendorf. In der Novellierung schimmere der preußische Ordnungsgeist durch. Verschiedene Formulierungen seien zu allgemein und noch präziserer zu formulieren.

Frau Eickholt-Schippers (Bündnis90/Die Grünen) kritisiert insbesondere § 6 Abs. 2 Ziffer 3, der zu ungenau formuliert sei und gestrichen werden sollte. Insbesondere das Wort „Störung“ müsse präzisiert werden.

Herr Schäfer (SPD) kann der Neufassung nur zustimmen, wenn § 6 Abs. 2Ziffer 3 anders und genauer formuliert werde.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Änderungsvorschlag zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuß und dem Rat der Stadt Aachen, die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004 nur zu beschließen, wenn § 6 Abs. 2 Ziffer 3 präziser formuliert wird und außerdem Ordnungskräfte für den Stadtbezirk Aachen-Eilendorf bereitgestellt werden. Der Beschluß erfolgt einstimmig.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Di., 23.10.2007
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Status
gemischt