27. Januar 2005 um 17:00, Hörgeschädigtenzentrum
TOP 6Öffentlich

Aufbau eines Begleitservice bei der ASEAG hier: Antrag der Fraktion der SPD vom 22.09.2004

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Schulz begrüßte die schnelle Umsetzung des Projektes. Die Resonanz in der Öffentlichkeit sei durchweg positiv.

Herr Schäfer unterstützte die Ausführungen von Frau Schulz und regte an, die drei Begleitpersonen insbesondere vor Seniorenheimen und Schulen einzusetzen.

Frau Scheidt bat darum, nach Ablauf des Bewilligungszeitraums von sechs Monate zu berichten, ob die ASEAG die drei Mitarbeiter in ein Beschäftigungsverhältnis übernehmen werde. Ein entsprechender Bedarf sei offensichtlich gegeben. Zudem sei die Intention der Ein-Euro-Jobs, Leistungsbezieher dauerhaft in Arbeitsstellen zu vermitteln.

Auf Nachfrage von Herrn Müller erläuterte Herr Kourten, dass das Zweite Buch Sozialgesetzbuch, das die Rechtsgrundlage für die Arbeitsgelegenheiten darstelle, ausschließlich zwei Kriterien benenne, die eine einzurichtende Arbeitsgelegenheit erfüllen müsse. So müsse die Tätigkeit gemeinnützig und zusätzlich sein. Beide Kriterien seien bei dem Begleitservice der ASEAG erfüllt. Die Bereiche, die in den originären Aufgabenbereich der ASEAG fallen (Fahrscheinkontrolle, Sicherheitsaufgaben) würden durch die drei Mitarbeiter nicht abgedeckt. Die genannten Kriterien seien auch bei der Einrichtung zukünftiger Arbeitsgelegenheiten zu berücksichtigen. Sollten beide Voraussetzungen erfüllt sein, wäre es durchaus denkbar, Arbeitsgelegenheiten auch im privatwirtschaftlichen Bereich zu schaffen.

Der ASEAG-Begleitservice sei im Rahmen des Programms „Für Aktiv“ der Bundesagentur für Arbeit vom Sozialwerk Aache-

ner Christen nach altem Recht realisiert worden. Die nunmehr beschäftigten ehemaligen Arbeitslosenhilfebezieher seien auf freiwilliger Basis tätig. Das Prinzip der Freiwilligkeit werde im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch jedoch nicht fortgeführt.

Herr Verholen wies darauf hin, dass an die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten offensichtlich automatisch die Erwartung geknüpft sei, diese später in dauerhafte Arbeitsverhältnisse zu überführen. Auch wenn die Vermittlung der Arbeitslosen tatsächlich maßgebliche und dringlichste Zielrichtung sei, sei sie sicherlich nicht sofort realisierbar.

Frau Scheidt bat die Verwaltung zusammenzustellen, wie viele Ein-Euro-Jobs in Aachen bereits eingerichtet seien, wer die Antragsteller seien und um welche Art der Beschäftigung es sich handele. Die Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit in diesem Bereich seien nicht unerheblich. Zweck der Investition sei die Qualifizierung sowie die Verbesserung der Chancen zur Einbindung in den 1. Arbeitsmarkt.

Beschluss

Beschlussvorschlag: Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 27.01.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Status
gemischt