27. Januar 2005 um 17:00, Hörgeschädigtenzentrum
TOP 7Öffentlich

Haushaltsplanentwurf 2005 und Entwurf des Investitionsprogramms 2004 – 2008- Einzelplan 4 (ohne UA 40600, 40700, 45100 – 46500, 48100, 49900)- UA 50000, 51000 und 54000

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Scheidt erinnerte an die heftigen Diskussionen der letzten Jahre im Zusammenhang mit den Zuschüssen an Vereine

und Verbände. Durch den Abschluss von Leistungsvereinbarungen im vergangenen Jahr erübrigten sich glücklicherweise

die Diskussionen an dieser Stelle. Für die Vereine und Verbände ergebe sich insbesondere der Vorteil einer dreijährigen

Planungssicherheit. Sie bat die Verwaltung, die wichtigsten Kennzahlen des zu beratenden Teils des Haushaltes kurz dar-

zulegen.

Herr Kourten erläuterte, dass die Ausgaben im Einzelplan 4 (allgemeine Sozialverwaltung) mit ca. 100 Mio. Euro veranschlagt worden seien. Dem stünden Einnahmen in Höhe von ca. 30 Mio Euro gegenüber, sodass sich ein Zuschussbedarf von ca. 70 Mio Euro ergebe. Gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsentwurf habe sich der Zuschussbedarf um ca. 4,1 Mio Euro erhöht. Diese Erhöhung sei jedoch nicht auf Hartz IV zurückzuführen; vielmehr gehe man davon aus, dass sich die aus dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch resultierenden Einnahmen und Ausgaben ausgleichen. Wie in den Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeführt, liegen die Gründe für die Verschlechterung u. a. im Wegfall von Erstattungsregelungen durch das Außer-Kraft-Treten des Bundessozialhilfegesetzes, in der Rückführung von Landeserstattungen aufgrund rückläufiger Flüchtlingszahlen sowie in der Anpassung der zu gering veranschlagten Ausgaben im Grundsicherungsbereich. Auf Anregung von Frau Schulz sagte er eine Zusammenstellung der mit der Einführung von Hartz IV verbundenen Veränderungenbei den Einnahmen und Ausgaben zu. (Eine entsprechende Übersicht ist dieser Niederschrift als Anlage

/beigefügt.)

Frau Schulz beantragte, im Einzelplan 5, Haushaltsstelle 1.54000.71809.0 Zuschuss an Seminarwerk Aids e. V., den Ansatz von 3.000,00 Euroauf 1.000,00 Eurozu senken, da der Zuschuss im Wesentlichen für Referenten und nicht für Sachkosten bestimmt sei.

Herr Schäfer beantragte, im Einzelplan 5, Haushaltsstelle 1.54000.71824.9 den Ansatz von 551.600,00 Euro auf 600.000,00 Euro zu erhöhen. Die Erhöhung solle jedoch nicht von vornherein an die Suchthilfe Aachen ausgezahlt werden. Vielmehr sei der Betrag mit einem Sperrvermerk zu Gunsten des Sozial- und Gesundheitsausschusses zu versehen. Hintergrund der Erhöhung des Haushaltsansatzes sei die aktuelle Situation am Kaiserplatz. Seitens der CDU-Fraktion sei bereits beantragt worden, die Öffnungszeiten der Drogenhilfeeinrichtungen am Kaiserplatz auszuweiten. Die SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen hätten vorgeschlagen, eine Wache am Kaiserplatz einzurichten. In den nächsten Wochen werde seitens der CDU-Fraktion zudem ein Antrag gestellt werden, der über beide Vorschläge weit hinausgehen würde. Da alle in Frage kommenden Maßnahmen mit Kosten verbunden seien, schlage er vor, hierfür Mittel zurückzuhalten. Dies sei einfacher, als zu gegebener Zeit außerplanmäßige Mittel bereitzustellen.

Frau Scheidt, Frau Schulz, Herr Helg, Frau Höller-Radtke, Frau Wilms, Herr Müller sowie Herr Bruynswyck, sprachen sich gegen den Vorschlag von Herrn Schäfer aus, da angesichts des bestehenden Haushaltssicherungskonzeptes tatsächlich keine weiteren Mittel bereitstünden, über die verfügt werden könne. Es wurde kritisch bewertet, neue Mittel bereitzustellen, ohne dass ein Konzept vorliege und die Angelegenheit inhaltlich diskutiert worden sei. Sie regten an, in der nächsten Sitzung mit den Trägern der Suchthilfe zu beraten, inwieweit eine Veränderung des Angebotes am Kaiserplatz möglich und sinnvoll sei.

Herr Dr. Plum erinnerte die Ausschussmitglieder an die zwischen der Verwaltung und den neuen Trägern der Suchthilfe bestehende Vereinbarung, inhaltliche Fragen im Lenkungsausschuss vorzubereiten. Er bat darum, an diesem Verfahren festzuhalten und Änderungsvorschläge erst nach Beratung und Diskussion zu unterbreiten. Zu der Anmerkung von Herrn Prof. Hartmann, dass die Verlängerung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums medizinisch notwendig sei, teilte er mit, dass diese Ansicht im Lenkungsausschuss nicht vertreten werde. Anderenfalls wäre ein entsprechender Vorschlag von der Verwaltung an den Ausschuss herangetragen worden.

Herr Verholen berichtete, die Träger der Suchthilfe hätten es als äußerst hilfreich erlebt, dass den wichtigen Entscheidungen ein parteiübergreifender Konsens zu Grunde gelegen habe. Es wäre schön, wenn dieser Weg weiterbeschritten

werden könne. Auch er befürwortete, Änderungswünsche zunächst im Ausschuss zur Diskussion zu stellen, um mit möglichst hohem Einvernehmen eine gute Lösung für die Betroffenen zu erreichen.

Der Antrag der CDU-Fraktion, den Haushaltsansatz bei Hst. 1.54000.71824.3 um 48.400,00 Euro auf 600.000,00 Eurozu erhöhen und den Erhöhungsbetrag mit einem Sperrvermerk zu Gunsten des Sozial- und Gesundheitsausschusses zu versehen, wurde durch den Sozial- und Gesundheitsausschuss mit 5 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss

Der Ausschuss stimmte daraufhin den folgenden Unterabschnitten entsprechend dem Haushaltsplanentwurf zum Verwaltungshaushalt sowie den mit der Einladung versandten Veränderungsnachweisen einschließlich der von Frau Schulz beantragten Veränderung (Haushaltsstelle 1.54000.71809.0) einstimmig zu: 1.40000. Allgemeine Sozialverwaltung 1.40500. Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende 1.40900. Lastenausgleichsverwaltung 1.41000. Hilfe zum Lebensunterhalt 1.41100. Hilfe zur Pflege 1.41200. Eingliederungshilfe für Behinderte 1.41300. Hilfen zur Gesundheit 1.41400. Hilfen in anderen Lebenslagen 1.41500. Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) 1.42000. Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes 1.43500. Soziale Einrichtungen für Wohnungslose 1.43600. Soziale Einrichtungen für Aussiedler 1.43700. Soziale Einrichtungen für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge 1.44000. KOF nach dem BVG ohne Sonderfürsorge -örtlicher Träger- 1.44200. Sonderfürsorge nach dem BVG 1.44300. KOF an Berechtigte nach dem SVG ohne Sonderfürsorge -örtlicher Träger- 1.44700. KOF an Berechtigte nach dem OEG ohne Sonderfürsorge -örtliche Träger- 1.44800. Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz 1.47000. Förderung der Wohlfahrtspflege 1.48200. Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) 1.48500. Vollzug des Grundsicherungsgesetzes 1.48600. Vollzug des Betreuungsgesetzes 1.49000. Krankenversorgung nach Par. 276 und 276a LAG - ohne Tbc-Kranke – 1.49800. Sonstige soziale Angelegenheiten - örtlicher Träger - 1.50000. Gesundheitsamt, Medizinal- und Apothekenaufsicht 1.54000. Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege Ebenfalls einstimmig stimmte der Ausschuss dem Entwurf des Vermögenshaushaltes einschließlich Veränderungsnach- weis, dem Finanzplanentwurf sowie dem mit der Einladung versandten Veränderungsnachweis zum Investitionsprogramm zu. Dieser Beschluss umfasst folgende Unterabschnitte: 9.43500. Soziale Einrichtungen für Wohnungslose 9.44000. KOF nach dem BVG ohne Sonderfürsorge - örtlicher Träger – 9.44800. Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz 9.47000. Förderung der Wohlfahrtspflege
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 27.01.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Status
gemischt