27. Januar 2005 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 6Öffentlich

VII. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 613 - Gewerbegebiet Gut Weide - hier: Änderungs- und Satzungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Für die CDU-Fraktion erläutert Herr Finkeldei, dass man das beantragte Vorhaben an dieser Stelle für vernünftig halte. Da zudem die Forderung nach einer markanten Eckbebauung erfüllt werde, werde man der Änderung des Bebauungsplanes zustimmen.

Für die SPD-Fraktion begrüßt auch Herr Plum das Vorhaben, man halte es für richtig, mit der Bebauung an dieser Stelle in die Höhe zu gehen, zudem werde hier auch eine gewisse architektonische Qualität realisiert, so dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ebenfalls folgen werde.

Für die Fraktion der Grünen schließt sich Herr Rau seinen Vorrednern an.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 613 - Gewerbegebiet Gut Weide - wie folgt zu ändern: -Festsetzung der max. Gebäudehöhe auf 266,0 m ü. NN -Ergänzung der Schriftlichen Festsetzungen um die zulässige Überschreitung der Gebäudehöhe um 3,0 m für Technikeinrichtungen -Vergrößerung der überbaubaren Fläche für die Tiefgarage um 4,0 m parallel zur Neuenhofstraße -Anlegung von 13 Stellplätzen außerhalb der überbaubaren Fläche -Für Stellplätze und Umfahrten darf die GRZ von 0,8 bis zu einem Wert von 0,9 überschritten werden Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat die VII. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 613 -Gewerbegebiet Gut Weide - als Satzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 27.01.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt