Über- und außerplanmäßige Ausgaben / Verpflichtungsermächtigungen-Haushaltsjahr 2007-, Hst. 1.48200.69100.5 ’Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 u. 2 SGB II)’
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratung
Zum überplanmäßigen Mehrbedarf bei den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II sagte Herr Mahr, dass ein laufender Ansatz i H v 52.700.000,00 €
vorhanden sei und aufgrund einer Prognose mit einem Bedarf i H v rd.57.240.000,00 €
gerechnet werde, also ein überplanmäßiger Mehrbedarf von 4.540.000,00 €
bestehe.
Durch Minderausgaben bei einer Vielzahl von Haushaltsstellen und
Mehreinnahmen bei der Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten
könne eine Teildeckung in Höhe von 2.540.000,00 €
erreicht werden, so dass sich ein ungedeckter Betrag von1.998.000,00 €
ergäbe.
Dieser überplanmäßige Bedarf sei u.a. darauf zurückzuführen, so Herr Mahr, dass der erwartete Fallrückgang aufgrund der wirtschaftlichen Belebung nicht eingetreten sei. Es gäbe sogar eine Fallzahlsteigerung von rd 57 Fällen pro Monat durch den Wechsel von Leistungsberichtigten aus dem ALG I- in den ALG II-Leistungsbezug. Zudem würden nach Arbeitsvermittlung viele Fälle im Leistungsbezug verbleiben, da das erzielte Einkommen nicht bedarfsdeckend sei. Aufgrund gesetzlicher Regelungen würden zudem die Einkünfte zunächst auf den Regelsatz angerechnet, so dass vor allem bei mehrköpfigen Bedarfsgemeinschaften das Einkommen selten auf die Unterkunftskosten angerechnet werde. Insgesamt sei festzustellen, dass die durchschnittlichen Kosten der Unterkunft konstant blieben.
Beschluss
Technische Details
ID: 23153
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=23153
Grunddaten
- TOP
- Ö 9.2
- Sitzung
- öffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
- Gremium
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
- Datum
- Do., 29.11.2007
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Status
- gemischt