2. Februar 2005 um 17:00, Rathaus
TOP 5Öffentlich

Beschluss des Rates der Stadt Aachen über die Gültigkeit der Wahl des Migrationsrates der Stadt Aachen am 21.11.2004

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Ratsherr Schabram, legt dar, dass der Ausschuss sich ausführlich mit dem Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl und den Bericht des Wahlamtes über die erfolgten Überprüfungen auseinandergesetzt und hierüber im Detail beraten habe. Danach habe der Ausschuss keine Abweichungen, keine Manipulationen und auch keine Unregelmäßigkeiten bei der Wahl des Migrationsrates festgestellt. Er geht kurz auf die „Auffälligkeiten“ bei der Briefwahl ein, verweist auf die erfolgten Überprüfungen durch das Wahlamt und dankt diesem ausdrücklich für die geleistete gute Arbeit. Ferner ergänzt er, dass auch bei Abzug aller Briefwahlstimmen sich hierdurch keine Änderung in der Zusammensetzung des Migrationsrates ergeben hätte. Der Ausschuss habe daher einstimmig den Einspruch zurückgewiesen und dem Rat empfohlen, die Wahl des Migrationsrates für gültig zu erklären.

Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss und auf dessen Vorschlag gem. § 35 der Wahlordnung für die Wahl des Migrationsrates der Stadt Aachen (WahlO) i.V.m. § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG), § 66 Kommunalwahlordnung (KWahlO) einstimmig wie folgt: 1. Der Rat der Stadt Aachen weist einen gemäß § 35 WahlO gegen die Gültigkeit der Wahl des Migrationsrates der Stadt Aachen am 21.11.2004 erhobenen Einspruch nach den Feststellungen der Verwaltung zurück. 2. Der Rat der Stadt Aachen stellt fest, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c KWahlG genannten Fälle vorliegt. Er erklärt die Wahl des Migrationsrates der Stadt Aachen am 21.11.2004 gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d KWahlG für gültig. Der Oberbürgermeister weist ergänzend darauf hin, dass es das gute Recht jedes Einzelnen sei, Einspruch gegen eine Wahl einzulegen. Die unterbreiteten Vorwürfe seien verwaltungsseitig überprüft worden und hätten keinen Anlass zu einer Beanstandung ergeben. Auch er dankt dem Wahlamt und Rechtsamt für die geleistete Arbeit und spricht die Hoffnung auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Migrationsrat aus.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 02.02.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Status
öffentlich