10. Februar 2005 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 2Öffentlich

Information zum Thema Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und dessen Einführung bei der Stadt Aachen

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Ausschussvorsitzende, Herr Schäfer, erteilt dem Projektleiter NKF, Herrn Klösges, das Wort. Herr Klösges begrüßt die Anwesenden und verteilt weitere Unterlagen zum Kommunalen Finanzmanagement Aachen, in dem die wesentlichen Eckpunkte des NKF dargestellt sind. Außerdem wird als Muster unter anderem die Eröffnungsbilanz, der Ergebnisplan, der Finanzplan, die Produktbereichsübersicht für den Produktbereich 010, Innere Verwaltung, der dazu gehörende Teilfinanzplan der Modellkommune Hiddenhausen verteilt. Nach dem Vortrag von Herrn Klösges werden folgende Fragen gestellt:

Herr Jahn: Wo liegen genau die Unterschiede zwischen NKF und kaufmännischer Buchführung?

Herr Klösges: Der wesentliche Unterschied liegt in der Finanzrechnung. Dieses Element gibt es nur im NKF und nicht in der kaufmännischen Buchführung. Die Finanzrechnung dient dazu, alle Ein- und Auszahlungen innerhalb einer Periode sichtbar zu machen. Ein anderer wesentlicher Unterschied ist, dass das NKF aus drei Elementen besteht (Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung) und die kaufmännische Buchführung nur aus zwei Elementen besteht (Bilanz und GuV).

Herr Pabst:

1.Ist die Aufstellung der Eröffnungsbilanz die größte Herausforderung im NKF?

2.Soll es Richtlinien für die Bewertung des Vermögens geben?

3.Welche Kosten werden in Verbindung mit NKF entstehen und wer trägt diese Kosten?

Herr Klösges:

Zu 1.: Die Aufstellung der Eröffnungsbilanz ist ein sehr sensibler Punkt, da vor allem die Bewertung der Vermögensgegenstände einer Kommune aus der Eröffnungsbilanz ersichtlich wird. Fehler bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz bergen das Risiko, dass diese auch in die folgenden Jahre übertragen werden. Die Erstellung der Eröffnungsbilanz wird daher von erfahrenen, externen Fachleuten begleitet werden.

Zu 2.: Richtlinien zur Bewertung des Vermögens müssen vom Rat beschlossen werden. Hierzu wird die Projektgruppe Vorschläge erarbeiten.

Zu 3.: Die Kosten für die Einführung von NKF muss die Stadt Aachen selber tragen. Genaue Zahlen können nicht genannt werden, da auch die Modellkommunen bisher keine Angaben zu den dort entstandenen Kosten gemacht haben.

Herr Königs: Gibt es ein internes Verrechnungswesen?

Herr Klösges: Ob interne Verrechnungen nötig werden oder nicht wird sich vom Zuschnitt der Produkte und Organisationseinheiten her bestimmen. Da wo mehrere Bereiche an der Produkterstellung beteiligt sind, wird es zunächst Verrechnungsschlüssel geben. Zug um Zug wird in diesen Bereichen eine Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt werden. Die gibt es bisher nur in wenigen Teilen der Verwaltung. Ob ihre flächendeckende Einführung sinnvoll ist, erscheint fraglich. Die Frage, in welchem Umfang eine Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt wird, ist auch eine Frage der Personalmenge. Eine flächendeckende Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung würde auf jeden Fall einen höheren Personalbedarf auslösen.

Herr Haase äußert die Einschätzung, dass die Erstellung der Eröffnungsbilanz schwierig werde. Es müsse gut überlegt werden, wie eine Bewertung des Vermögens erfolge. Würde man es haushaltsneutral machen, würde das dazu führen, dass zwar Anschaffungen getätigt werden, aber keine Abschreibungen erfolgen. Das wäre ein Nachteil für die Stadt. Außerdem stelle sich die Frage, ob die notwendigen Rücklagen gebildet werden können. Die Politik müsse sich darauf umstellen, Steuerungsentscheidungen zu treffen und nicht mehr einzelne Ausgaben zu betrachten. Er hält NKF für nötig, um schneller zu wissen, was politische Entscheidungen kosten. Er prognostiziert darüber hinaus Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Zuständigkeit der Fachausschüsse und Betriebsausschüsse.

Herr Schmitz hält interne Kreditrichtlinien für wichtig.

Herr Witt weist darauf hin, dass Banken den Kommunen derzeit Darlehen ohne Einschränkung gewähren. Mit der Einführung von NKF könnte es geschehen, dass die Stadt schlechtere Kreditkonditionen erhält, weil sie beim dann durchgeführten Rating schlechter dasteht. Anhand der Eröffnungsbilanz sind die finanziellen Verhältnisse einer Stadt ablesbar. Es wird offenkundig, wie gut oder schlecht sie dasteht.

Herr Schäfer, stellt die Frage nach dem Haushaltsausgleich. Derzeit sei die Stadt schon überschuldet, weil nicht genügend Eigenkapital vorhanden sei.

Herr Klösges meint hierzu, dass die Stadt Aachen kein negatives Eigenkapital hat. Aus seiner Sicht stehen alte gewachsene Städte in dieser Hinsicht besser da als neue Städte.

Herr Schmitz:

Kann es geschehen, dass Banken Einfluss auf die Bewertung von Bilanzposten nehmen? Z.B. könnten Kulturgüter mit Null bewertet werden.

Herr Klösges:

Es wird Bewertungsrichtlinien geben, die so gestaltet sein müssen, dass kein „Selbstbetrug“ stattfinden kann.

Beschluss

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt von der Information Kenntnis.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 2
Sitzung
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
Gremium
Rechnungsprüfungsausschuss
Datum
Do., 10.02.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
Status
gemischt