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Bebauungsplan Nr. 871 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd, Teil 2 - hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Für die Fraktion der Grünen führt Ratsherr Rau aus, dass sie diesem Bebauungsplan nicht zustimme, da hierdurch Feuchtwiesen in Anspruch genommen würden und es aus Sicht der Stadtentwicklung als eine falsche Entscheidung angesehen werde.

Beschluss

Bei 12 Gegenstimmen beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich wie folgt: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, sämtliche Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie zur 1. und zur 2. Offenlage, soweit sie nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Er beschließt den Bebauungsplan Nr. 871 – Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd, Teil 2 – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf im Bereich an der Neuenhofstraße in der vorgelegten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 28.05.2008
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt