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Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren, Ortszentrum Haaren zwischen Alt-Haarener-, Friedenstraße und Wurm

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Auch hier gibt die Vorsitzende des Planungsausschusses, Bürgermeisterin Verheyen, die einstimmige Empfehlung des Fachausschusses bekannt und begrüßt es, dass es hier zu einer mittelfristigen Entwicklung komme.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die als Anlage zur Originalniederschrift beigefügte Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich im Stadtbezirk Aachen Haaren, einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren, Ortszentrum Haaren zwischen Alt-Haarener-, Friedenstraße und Wurm. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 28.05.2008
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt