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Bebauungsplan Nr. 887 - Eulersweg/ Soerser Weg - Änderung Nr. 101 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachenhier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB zum BebauungsplanÄnderungsbeschluss zum FNP

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wird auf die einstimmige Empfehlung des Fachausschusses zur entsprechenden Beschlussfassung hingewiesen.

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange einstimmig, sämtliche Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden zum Bebauungsplan Nr. 887 sowie zur Änderung Nr. 101 des Flächennutzungsplanes, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sowie der ersten und der zweiten Offenlage vorgebracht wurden und die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Er beschließt weiterhin einstimmig den Bebauungsplan Nr. 887 – Eulersweg/ Soerser Weg – in der vorgelegten Fassung für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg für den Bereich zwischen Justizvollzugsanstalt, Eulersweg und Soerser Weg gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Darüber hinaus beschließt er die Änderung Nr. 101 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen Justizvollzugsanstalt, Eulersweg und Soerser Weg in der vorgelegten Fassung.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 13
Sitzung
öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 28.05.2008
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt