5. Juni 2008 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 22Öffentlich

HirschgrabenAbrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Für die Verwaltung macht Herr Niederhäuser darauf aufmerksam, dass sich die maßnahmenbezogenen Einnahmen abweichend von der Verwaltungsvorlage von rd. 85 auf 64 T€ reduzieren würden. Dies führe zu einer Entlastung der Beitragspflichtigen und zu einer Erhöhung entsprechender Zuschüsse.

Beschluss

Der Verkehrsausschuss beschließt auf Grund S der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie S der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 01.10.1971 in der Fassung des IV. Nachtrages vom 30.06.1988 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 12.07.1988) die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage Hirschgraben zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 22
Sitzung
öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 05.06.2008
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Status
gemischt