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3. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Aachen

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt nach Hinweis auf die einstimmige Empfehlung des Finanzausschusses einstimmig den in der Anlage aufgeführten 3. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Aachen vom 22.02.2006. Er tritt rückwirkend ab 01.04.2006 in Kraft. Der 3. Nachtrag ist der Original-Niederschrift als Anlage beigefügt.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 21
Sitzung
öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 28.05.2008
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
Status
gemischt