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Gestaltungssatzung - Sportpark Soers -

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage verteilt worden.)

Beigeordnete Nacken informiert die Mitglieder des Rates der Stadt darüber, dass im Planungsausschuss noch nachträglich in § 11 Abs. 5 die maximale Werbefläche auf den Fensterflächen von Fankneipe und Fanshop von 25 % auf 15 % reduziert wurde und die Fläche für die temporären Kioske des ALRV am Fuße der Fußgängerbrücke um 10 Meter nach hinten versetzt werde. Unter Einbeziehung dieser Veränderungen habe der Planungsausschuss in seiner vorhergehenden Sitzung einstimmig dem Rat die entsprechende Beschlussfassung empfohlen.

Bürgermeisterin Ströbele lässt, da weitere Wortmeldungen nicht erfolgen, unter Berücksichtigung dieser Veränderungen über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Der Rat beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen einstimmig die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung “Sportpark Soers” unter Berücksichtigung der vorgetragenen Änderungen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses und der Original-Niederschrift beigefügt.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 25.06.2008
Uhrzeit
18:10
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt