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Gestaltungssatzung - Sportpark Soers -

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Ohlmann erläutert in kompremierter Form die Satzung und weist auf die geänderte Eintragung der Aufstellflächen im Vorplatz hin.

Die von Ratsfrau Schmidt-Promny gestellte Frage wird von Herrn Kriesel beantwortet.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33-36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die als Anlage beigefügte Gestaltungsatzung “Sportpark Soers” zu beschließen. Der Beschluss umfasst auch den Wunsch von Alemannia und ALRV hinsichtlich der vergrößerten Aufstellflächen für Kioske etc. auf dem Vorplatz. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Rat aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33-36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die als Anlage beigefügte Gestaltungsatzung “Sportpark Soers” zu beschließen. Der Beschluss umfasst auch den Wunsch von Alemannia und ALRV hinsichtlich der vergrößerten Aufstellflächen für Kioske etc. auf dem Vorplatz. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 3
Sitzung
gemeinsame öffentliche Sondersitzung der Bezirksvertretungen Aachen-Laurensberg und Aachen - Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 25.06.2008
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt