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Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Westbahnhof zwischen Süsterfeldstraße und Roermonder Straße

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Beigeordnete Nacken informiert kurz über die zuvor im Planungsausschuss ausgesprochene einstimmige Empfehlung zur entsprechenden Beschlussfassung.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Westbahnhof zwischen Süsterfeldstraße und Roermonder Straße. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Original-Niederschrift beigefügt. Mit den besten Feriengrüßen an die Besucherinnen und Besucher schließt der Oberbürgermeister den öffentlichen Teil der Sitzung.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 25.06.2008
Uhrzeit
18:10
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt