TOP 9Öffentlich

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf im Bereich zwischen Von-Coels-Straße, Steinstraße, Schulstraße und Betzelterstraßehier: Einleitung des AufhebungsverfahrensOffenlagebeschluss

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Beratung

Frau Hergarten erklärt, dass der Bebauungsplanes Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Eilendorf erhebliche Rechtsmängel besitze. Wenn Rechtsmängel eines Bebauungsplanes erkannt werden, seien die Bebauungspläne zu ändern oder aufzuheben. Der Bebauungsplan Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Eilendorfsei wegen eines Verfahrensfehlers als rechtsfehlerhaft zu beurteilen. Um Konflikte zu vermeiden und Rechtssicherheit herzustellen, sollte der Bebauungsplan aufgehoben werden.

Herr Römer (CDU) ist die Verwaltungsvorlage zu allgemein. Er wünsche sich eine Vorlage, aus der erkennbar sei, welche konkreten Fehler zur Fehlerhaftigkeit und damit zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes geführt haben. Er bitte die Verwaltung, die Verfahrensfehler bis zur nächsten Sitzung zu benennen.

Herr Verheyen (CDU) kann sich vorstellen, dass bei einem fehlerhaften Bebauungsplan auf dem unbebauten Grundstück Urbanstraße, hinter der Sparkasse Aachen, der Bau eines größeren Gebäudes erstritten werden könne.

Frau Hergarten bestätigt, dass möglicherweise solche Auswüchse juristisch durchsetzbar seien. Es sei daher ratsam, den Bebauungsplan aufzuheben.

Herr Römer(CDU) kann nicht erkennen, warum der fehlerhafte und dadurch unwirksame Bebauungsplan noch aufgehoben werden muß. Er bitte den TOP zu verschieben bis ein neuer Bebauungsplan vorliege.

Herr Verheyen (CDU) weist darauf hin, dass die Verwaltung bis zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes eine Veränderungssperre für den Planungsbereich aufstellen könne.

Frau Hergarten empfiehltden Bebauungsplan formell aufzuheben und keine Verzögerung aufkommen zu lassen, damit umgehend an einem

neuen Aufstellungsbeschluss gearbeitet werden könne.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, für den Bebauungsplan Nr. 8 im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf im Bereich zwischen Von-Coels-Straße, Steinstraße, Schulstraße und Betzelterstraße die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen. Ferner beschließt sie, dass, bis ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan für den vorgenannten Bereich existiert, eine Veränderungssperre erlassen werden solle. Der Beschluss erfolgt mehrheitlich (10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen).

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Di., 12.08.2008
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt