20. August 2008 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 26Öffentlich

Aufhebung der Fluchtlinienpläne Nr. 241, 259, 273, 283 und 297im Aachener Südviertel im Planbereich des BP 875A -Kaiser-Friedrich-Allee Teil A-hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens Offenlagebeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ohne Aussprache.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung der Fluchtlinienpläne Nr. 241, Nr. 259, Nr. 273, Nr. 283 und Nr. 297 zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann. A. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss für den Fluchtlinienplan Nr. 241 aus dem Jahr 1913, der den Planbereich der Scheurenstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte umfasst, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen. B. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss für den Fluchtlinienplan Nr. 259 aus dem Jahr 1916, der den Planbereich der Maria-Theresia-Allee zwischen der Einmündung der Colynshofstraße und der belgischen Straße(heute etwa im Brockenfeld) im Stadtbezirk Aachen-Mitte umfasst, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen. C Sie empfiehlt dem Planungsausschuss für den Fluchtlinienplan Nr. 273 aus dem Jahr 1927, der den Planbereich Kaiser-Friedrich-Allee, Clemensstraße (heute Kannegießerstraße), Prinz-Heinrich-Allee(heute Brüsseler Ring) nd Kaiser-Friedrich-Park (heute Hangeweiher) im Stadtbezirk Aachen-Mitte umfasst, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen. D. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss für den Fluchtlinienplan Nr. 283 aus dem Jahr 1929, der den Planbereich der Kaiser-Friedrich-Allee, der Maria-Theresia-Allee und der Yorkstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte umfasst, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen. E. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss für den Fluchtlinienplan Nr. 297 aus dem Jahr ........., der den Planbereich der Weißhausstraße und die Einmündung in die Maria-Theresia-Allee im Stadtbezirk Aachen-Mitte umfasst, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 26
Sitzung
öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 20.08.2008
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt