20. August 2008 um 18:05, Schloss Schönau
TOP 4Öffentlich

Satzung über Werbeanlagen im Stadtgebiet Aachen (Außenbezirke) gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Fauck vom Fachbereich Bauaufsicht erläuterte ausführlich den Entwurf der Satzung über Werbeanlagen für die Außenbezirke im Stadtgebiet Aachen. Ziel sei es, die Stadtbildqualität zu erhalten und wiederherzustellen.

Herr Bezirksvertreter Werner bedankte sich für die Darstellung. Er sehe ebenfalls die Notwendigkeit der Verabschiedung dieser Satzung, um das Ortsbild zu schützen. Bezüglich der räumlichen Ausdehnung der Satzung stellte er folgende Fragen: Gilt die Satzung auch für den Roder Weg? Was ist mit dem Neubaugebiet Richtericher Dell?

Herr Fauck und Herr Willen vom Fachbereich verbindliche Bauleitplanung erläuterten hierzu, dass bezüglich des Roder Wegs die Gültigkeit der Satzung geprüft werden müsse. Denn hierfür bestehe ein Bebauungsplanaufstellungsbeschluss, der keine Regelungen für Werbeflächen vorsieht.Regelungen für Werbeanlagen im Neubaugebiet Richtericher Dell werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans getroffen.

Nach der Beantwortung weiterer Fragen und der Klarstellung durch das Fachamt, dass bisher genehmigte Werbung Bestandschutz habe und nur in Einzelfällen Prüfungen stattfinden würden, erging folgender Beschluss:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich empfiehlt dem Rat der Stadt den Entwurf der Satzung über Werbeanlagen im Stadtgebiet Aachen (Außenbezirke) als Satzung zu beschließen. Abstimmung: einstimmig
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 20.08.2008
Uhrzeit
18:05
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Status
gemischt