21. August 2008 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 29Öffentlich

Seilgraben von Großkölnstraße / Alexanderstraße bis Minoritenstraße / MartinstraßeAbrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Anmerkung der Verwaltung zum Protokoll:

Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.08.2008 die Abrechnung auf der Grundlage eines gerundeten Beitragssatzes von 3,52 €/ m² Grundstücksfläche unter Berücksichtigung der Ausnutzbarkeit beschlossen.

Im Rahmen der Bescheiderteilung wurde festgestellt, dass aus rechtlichen Gründen eine Vergrößerung des Abrechnungsgebietes erfolgen muss mit der Folge, dass sich der gerundete Beitragssatz um 0,21 € auf 3,31 €/ m² Grundstücksfläche unter Berücksichtigung der Ausnutzbarkeit verringert. Die städtischen Einnahmen verringern sich dadurch nicht. Die Berechnung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Verkehrsausschuss beschließt auf Grund S der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie S der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 01.10.1971 in der Fassung des IV. Nachtrages vom 30.06.1988 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 12.07.1988) die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage Seilgraben von Großkölnstraße / Alexanderstraße bis Minoritenstraße / Martinstraße zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 29
Sitzung
öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 21.08.2008
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Status
gemischt