TOP 13Öffentlich

Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht für den Bereich Soers

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Bezirksvertreterin Schmitt-Promny fragt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, warum gerade zum jetzigen Zeitpunkt dieses Vorkaufsrecht aufgegeben werden soll.

Frau Hergarten erläutert, dass das Vorkaufsrecht seinerzeit insbesondere auch für die Realisierung des Weißen Weges nötig gewesen sei. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Grundstücksverhandlungen seien aber inzwischen weitgehend abgeschlossen.

Bezirksvertreter Knörzerfragt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ob man ausschließen könne, dass die Aufhebung in Zusammenhang mit eventuellen weiteren Begehrlichkeiten des ALRV in der Soers stehe.

Herr Feiter vom Fachbereich Immobilienmanagement entgegnet, dass das Instrument Vorkaufsrecht für eine Begrenzung irgendwelcher Aktivitäten des ALRV nicht geeignet sei.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht nach §25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich zwischen Soerser Weg, Autobahn Aachen-Eindhoven, Kohlscheider Straße, Schloss Rahe und Lousberg zu beschließen.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 13
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 20.08.2008
Uhrzeit
17:30
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt