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Satzung über Werbeanlagen im Stadtgebiet Aachen (Außenbezirke) gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Fauck erläutert die Vorlage der Verwaltung anhand verschiedener PowerPoint-Folien.

Bezirksvertreter Sittardt bedankt sich für die SPD-Fraktion für den ausführlichen Vortrag. Seine Fraktion könne sich den Empfehlungen in der Vorlage anschließen. Er regt an, dass für Betriebe rückwärtig gelegener Grundstücke die Regelungen etwas großzügiger bleiben sollten, da diese Werbeanlagen auch sichtbar bleiben müssen.

Bezirksvertreterin Schmitt-Promny begrüßt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen grundsätzlich, dass in dieser Sache eine Satzung aufgestellt wird. Allerdings müsse man dabei aufpassen, dass nicht zu viel geregelt werde.

Bezirksvertreter Mattes bedankt sich für die CDU-Fraktion für den Vortrag und äußert, dass es in diesem Bereich sicher eine Menge Regelungsbedarf gebe. Manche Regelungen in der Vorlage seien aber sehr starr. Hier sei ein gewisser Entscheidungsspielraum hilfreich. Er fragt an, ob die bestehenden Werbeanlagen Bestandsschutz haben.

Herr Fauck antwortete, dass es einen Bestandsschutz für bestehende genehmigte Anlagen gebe.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Entwurf der Satzung über Werbeanlagen im Stadtgebiet Aachen (Außenbezirke) als Satzung zu beschließen.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 20.08.2008
Uhrzeit
17:30
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Status
gemischt