28. August 2008 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 15Öffentlich
Aufhebung von rechtsfehlerhaften Bebauungsplänen im Südviertelhier: Einleitung des AufhebungsverfahrensOffenlagebeschluss
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratungsergebnis:ungeändert beschlossen
Beratung
Ohne Diskussion fasst der Ausschuss den folgenden
Beschluss
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung von rechtsfehlerhaften Bebauungsplänen im Südviertel zur Kenntnis und stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.
A.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 396 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Prinz-Heinrich-Straße (Brüsseler Ring), Kannegießerstraße, Hermann-Löns-Allee, Am Hangeweiher und Lohmühlenstraße -.
B.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 416 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der Ringstraße (Luxemburger Ring) zwischen Steinebrück und Höfchensweg .
C.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 425 einschließlich aller Änderungen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Eupener Straße, Diepenbenden und dem Chorusberg.
D.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 445 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Eupener Straße und Höfchensweg.
E.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 450 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich westlich der Eupener Straße zwischen Diepenbenden und Zweiweiherweg.
F.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 458 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Kornelimünsterweg, Monschauer Straße, Gillesbach und Ehrenfriedhof.
G.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 487 sowie seiner I. Änderung für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Am Chorusberg , Hangstraße und Eupener Straße.
H.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 565 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Monschauer Straße und Fuchserde.
Abstimmungsergebnis
einstimmig
Technische Details
ID: 27934
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=27934
Grunddaten
- TOP
- Ö 15
- Sitzung
- öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 28.08.2008
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Status
- gemischt