28. August 2008 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 15Öffentlich

Aufhebung von rechtsfehlerhaften Bebauungsplänen im Südviertelhier: Einleitung des AufhebungsverfahrensOffenlagebeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ohne Diskussion fasst der Ausschuss den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung von rechtsfehlerhaften Bebauungsplänen im Südviertel zur Kenntnis und stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann. A.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 396 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Prinz-Heinrich-Straße (Brüsseler Ring), Kannegießerstraße, Hermann-Löns-Allee, Am Hangeweiher und Lohmühlenstraße -. B.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 416 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der Ringstraße (Luxemburger Ring) zwischen Steinebrück und Höfchensweg . C.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 425 einschließlich aller Änderungen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Eupener Straße, Diepenbenden und dem Chorusberg. D.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 445 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Eupener Straße und Höfchensweg. E.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 450 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich westlich der Eupener Straße zwischen Diepenbenden und Zweiweiherweg. F.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 458 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Kornelimünsterweg, Monschauer Straße, Gillesbach und Ehrenfriedhof. G.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 487 sowie seiner I. Änderung für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Am Chorusberg , Hangstraße und Eupener Straße. H.Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 565 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Monschauer Straße und Fuchserde.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 15
Sitzung
öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 28.08.2008
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt