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Errichtung von Pflegestützpunkten - Sachstandsbericht

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Schabram informierte den Ausschuss darüber, dass der Rahmenvertrag des Landes noch nicht vorliegen würde und er hoffe, dass dies bis zum Jahresende 2008 erfolge. Nach Zugang des Erlasses hätten dann die Pflegekassen und die Kommunen sechs Monate Zeit Pflegestützpunkte einzurichten. Nach dem gerade erst zugegangenen Entwurf einer Rahmenvereinbarung sind die größten Pflegekassen, in Stadt und Kreis Aachen ist dies jeweils die AOK Rheinland, federführend. Nach Bildung der Pflegestützpunkte beginne dann eine zwölfmonatige Erprobungsphase. Im Entwurf sei vorgesehen, dass jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt drei Pflegestützpunkte einrichten müsse, wobei mindestens ein Stützpunkt in kommunaler Trägerschaft verpflichtend sei. Die beteiligten Träger seien jedoch berechtigt, andere Regelungen vertraglich zu vereinbaren.

Das Personal der Pflegestützpunkte sei vom jeweiligen Träger zu stellen und es gäbe eine Anschubfinanzierung in Höhe von maximal 45.000,00 €. Landesweit sollen alle Pflegestützpunkte über eine einheitliche Telefonnummer erreichbar sein.

Herr Linden bat um weitere Informationen zur Finanzierung der Pflegestützpunkte und ob mit Bildung der Städteregion 3 oder 6 Pflegestützpunkte vorgesehen seien sowie worin der Unterschied bei der genannten Trägerschaft liege. Wichtig sei ihm zu erfahren, ob diese Stützpunkte auch nach gleichen Standards arbeiten sollen. Nach seinem Kenntnisstand sei hier eine individuelle Ausgestaltung möglich.

Herr Schabram erklärte, dass die Pflegekassen, die Wohlfahrtsverbände und alle in der Pflege Tätigen zu einer Pflegekonferenz eingeladen würden, um eine gemeinsame Vorgehensweise abzustimmen. Dies könne jedoch erst geschehen, wenn der Rahmenerlaß vorläge. Zu den Standards sagte Herr Schabram, dass das Land über den zentralen Pflegestützpunkt ein sog. ‚Pflegestützpunktsiegel’ vergeben wolle und so die Stützpunkte zertifiziert würden. Zur Sicherstellung von drei Pflegestützpunkten in der Stadt Aachen regte Herr Schabram eine entsprechende Beschlussfassung des Sozial- und Gesundheitsausschusses an.

Die Ausführungen von Herrn Schabram wurden durch Herrn Verholen dahingehend ergänzt, dass bundesweit sehr unterschiedliche Modelle von Pflegestützpunkten entwickelt wurden. Nordrhein-Westfalen müsse die Ausgestaltung auf Landesebene noch klären. Probleme sähe er in einem möglichen Interessenkonflikt des kommunalen Trägers eines Pflegestützpunktes und es sei wichtig, eine neutrale Beratung sicher zu stellen. Einen weiteren Klärungsbedarf sah Herr Verholen in der Frage, wie die Beteiligten den Aufbauprozess begleiten könnten.

Zu dem von Herrn Verholen aufzeigten Interessenkonflikt meinte Frau Behlau, dass die Leitstelle ‚Älter werden in Aachen’ dieses Problem immer hatte und hier erhebliches Erfahrungswissen vorhanden sei. Es gab nie Klagen über eine schlechte Beratung.

Zur Zahl der Pflegestützpunkte nach Bildung der Städteregion gab Herr Beigeordneter Lindgens zu

bedenken, dass hier zwei Gebietkörperschaften zusammengingen. Das städtische Personal ginge in die

Pflegestützpunkte und zugleich würden Aufgaben und Kosten der Pflegestützpunkte auf die Städteregion übergehen. Hier habe die Stadt bei ihren Entscheidungen eine gewisse Verantwortung gegenüber den neuen Partnern.

Herr Schäfer gab zu bedenken, dass mit dem Übergang der Trägerschaft auf die Städteregion die Gefahr einer Unterversorgung der Stadt entstehen könne. Zugleich merkte er an, dass die Idee eine ambulanten Pflegestützpunktes (Pflegebus) gut wäre.

Herr Müller regte an, dass im Beschlussentwurf die Zahl der Pflegestützpunkte und deren räumliche Verteilung auf das Stadtgebiet genannt werden sollten. Es wäre sehr schlecht, wenn in der gesamten Städteregion lediglich 3 Pflegestützpunkte existieren würden.

Zum Vorwurf von Frau Scheidt, dass die Vorlage nicht ausreichend informiere, sagte Herr Schabram, dass die Vorlage bereits vor 17 Tagen gefertigt wurde und die von ihm mündlich ergänzten Informationen in dieser Woche bekannt und auch nur über inoffizielle Wege zugänglich gemacht wurden. Bei der seit Juni 2008 bestehenden Kooperation mit der AOK Rheinland handele es sich nicht um einen Pflegestützpunkt, sondern um ein Projekt, in dem ein städtischer Mitarbeiter die Pflegeberatung vor Ort vornähme.

Herr Schabram ergänzte, dass die Pflegestützpunkte Trägerneutral beraten müssten. Die Stadt wolle auch das bestehende Konzept der Leitstelle einer zugehenden Beratung weiterverfolgen. Der ‚Pflegebus sei sicher gut für die Flächenberatung. Im Übrigen werde die Verwaltung darauf achten, dass es mit der Städteregion zu keinerlei Verschlechterung komme.

Herr Beigeordneter Lindgens wies darauf hin, dass die Vorlage alle offiziell bekannten Informationen zusammengefasst habe. Eine neue Vorlage mache erst Sinn, wenn der Rahmenvertrag und weitere Details vorlägen.

Beschluss

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss: Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Errichtung von Pflegestützpunkten zur Kenntnis.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 30.10.2008
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Status
gemischt