Beratung
Der Betriebsleiter, Herr Narloch, unterrichtet die Ausschussmitglieder darüber, dass nach der abfallrechtlichen Vorschrift des § 5 a des Landesabfallgesetzes grundsätzlich die Kreise und kreisfreien Städte zur Erstellung eines Abfallwirtschaftkonzeptes verpflichtet seien.
Diese Aufgabe habe die Stadt Aachen im Dezember 2002 auf den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) übertragen.
Das vorliegende und vom ZEW nach Anhörung der beteiligten Städte und Gemeinden fortgeschriebene Abfallwirtschaftskonzept enthalte eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung und werde in einem 5-Jahresrhythmus durch den ZEW fortgeschrieben.
Ratsherr Corsten beantragt für die CDU-Fraktion den letzten Satz des Beschlussentwurfes wie folgt abzuändern: „Alle Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet sind verpflichtet, biogene Abfälle getrennt zu erfassen.“
Herr Kohl vom Zweckverband erklärt, dass die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung im März 2008 beschlossen habe, dass alle Städte den Bürgerinnen und Bürgern ein entsprechendes Angebot zu machen hätten. Lediglich drei Gemeinden, nämlich Monschau, Roetgen und Stolberg machten da noch „Schwierigkeiten“.
Beschluss
Technische Details
ID: 28942
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=28942
Grunddaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb; die Sitzung war ursprünglich für den 16.09.2008 vorgesehen
- Gremium
- Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
- Datum
- Di., 21.10.2008
- Uhrzeit
- 16:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Beratung
- öffentlich
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Status
- gemischt