24. Februar 2005 um 17:00, Rathaus
TOP 6Öffentlich

Aktuelle Situation in der ARGE

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Raschke berichtete, dass in dem Bereich der ARGE, der in den Räumen der Agentur für Arbeit untergebracht sei, große Schwierigkeiten hinsichtlich der Antragsaufnahme und der Bearbeitung von Posteingängen bestehen. Diese Entwicklung sei zu erwarten gewesen, da die Agentur für Arbeit ihrer Verpflichtung hinsichtlich der Bereitstellung von Personal nicht ausreichend nachgekommen sei. Zudem handele es sich bei ca. 2/3 der Mitarbeiter, die für die ARGE zur Verfügung gestellt wurden, um Amtshilfekräfte von Vivento, der Bahn sowie der Post. Diese Mitarbeiter seien hochmotiviert, verfügen jedoch nicht annähernd über die erforderlichen Grundkenntnisse zur Bewältigung der anfallenden Arbeit. Zur Reduzierung der bestehenden Probleme habe er erste Maßnahmen ergriffen. So sei durch die Einführung von Terminsprechzeiten ein merklicher Rückgang des Klientenstroms feststellbar. Zudem würden Mitarbeiter der Stadt zur fachlichen Unterstützung in die beiden an der Roermonder Straße untergebrachten ARGE-Teams gehen. Hierbei handele es sich um ausgebildete Fallmanager, die über das nötige Wissen verfügen, um die anfallenden Arbeiten zu bewältigen. Der situationsbedingt notwendige vorübergehende Einsatz der Fallmanager führe aber andererseits zur Einschränkung ihrer orginären Aufgaben. Abschließend wies er darauf hin, dass ein weiterer Anstieg der Fallzahlen zu beobachten sei.

Zur aktuellen Berichterstattung in den Medien über die angeblich fehlerhafte Klassifizierung von Sozialhilfeempfängern als Erwerbsfähige durch die Kommunen nahm Herr Kourten Stellung. Für die Stadt Aachen wies er die pauschalen Vorwürfe zurück. Bei der Zuweisung der Leistungsberechtigten habe man sich streng am Gesetz orientiert. Demnach habe Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wer erwerbsfähig sei, d. h. wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten könne. In unklaren Fällen habe man die Hilfe des Gesundheitsamtes in Anspruch genommen. Die fehlende Vermittelbarkeit der Leistungsberechtigten sei hingegen kein leistungsausschließendes Kriterium. So seien sowohl Obdachlose als auch Drogenabhängige grundsätzlich erwerbsfähig. Sie benötigen lediglich Hilfen zur Eingliederung in das Erwerbsleben. Diese seien im SGB II ausdrücklich geregelt. Träger für diese Leistungen sei die Kommune. Der Gesetzgeber sei von der Lebenswirklichkeit ausgegangen, dass es Menschen gibt, die der Hilfe bei der Vermittlung in Arbeit bedürfen. Abschließend stellte er klar, dass die vorgenommene Aufteilung zwischen Erwerbsfähigen und Nichterwerbsfähigen nicht statisch sei. Vielmehr könne es bei einer Verbesserung bzw. Verschlechterung der Arbeitsfähigkeit Wechsel in das SGB II bzw. SGB XII geben.

Herr Schäfer (CDU-Fraktion) teilte mit, dass die von Herrn Raschke geschilderte Problematik bereits aus der Mitarbeiterschaft an ihn herangetragen worden sei. Er bat darum, umgehend die Trägerversammlung einzuberufen und auf die Vertreter der Agentur für Arbeit einzuwirken, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Das sei man sowohl den Mitarbeitern als auch den Hilfesuchenden schuldig.

Herr Künzer berichtete, dass der Jugendhilfeausschuss darüber informiert worden sei, dass auch Mitarbeiter der Jugendberufshilfe der Arbeitsagentur in die ARGE abgestellt worden seien. Zur Vermeidung weiterer Nachteile für die Betroffenen sehe er hier dringenden Handlungsbedarf der Agentur für Arbeit.

Herr Raschke berichtete, dass die Agentur für Arbeit bereits schriftlich aufgefordert worden sei, ihren Teil der Vereinbarung einzuhalten; die Trägerversammlung sei darüber hinaus ebenfalls informiert. Für die Mitarbeiter der Stadt Aachen stelle die derzeitige Situation sicherlich einen Rückschritt dar. Er sei als Geschäftsführer der ARGE jedoch für das Gesamtgebilde verantwortlich. Am Qualitätsstandard müsse kontinuierlich weiter gearbeitet werden.

Auf Nachfrage von Herrn Künzer teilte Herr Raschke mit, dass die beschriebenen Schwierigkeiten die Fallmanager derzeit daran hindern, die jeweiligen Defizite der Leistungsberechtigten zu ermitteln. Wann aussagekräftige Zahlen über den Bedarf hinsichtlich der psychosozialen Versorgung und den Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten vorliegen, könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehen.

Zur Frage von Herrn Müller, inwieweit die Betroffenen mit verspäteten Auszahlungen rechnen müssen, erläuterte Herr Raschke, dass er als Sofortmaßnahme entschieden habe, Grundanträge derzeit ausschließlich im VerwaltungsgebäudeBahnhofplatz aufzunehmen. Im Änderungsdienst der laufenden Fälle werde es jedoch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Frau Scheidt betonte, dass die derzeitige Situation für die Betroffenen nicht hinnehmbar sei. Die Agentur für Arbeit müsse vehement aufgefordert werden, das notwendige Personal zur Verfügung zu stellen. Letztendlich sei der soziale Frieden in Aachen gefährdet.

Auf Nachfrage von Herrn Combächer erläuterte Herr Raschke, dass für die Bereitstellung von Ein-Euro-Jobs, die der reinen Beschäftigung der Leistungsberechtigten dienen, grundsätzlich keine Overheadkosten übernommen werden. Lediglich zusätzliche tatsächliche Aufwendungen würden erstattet. Die Übernahme von Overheadkosten käme ausschließlich für die Maßnahmen in Frage, die der Qualifikation dienen oder in denen zusätzliche sozialpädagogische Arbeit geleistet werde.

Herr Kourten erläuterte auf Nachfrage von Herrn Müller, dass die Stadt Aachen die Regelsatzleistungen auch für wohnungslose Menschen ungekürzt auszahle. Zwar entstünden ihnen aufgrund der fehlenden Haushaltsführung tatsächlich weniger Ausgaben als Menschen in Wohnungen; diese würden jedoch durch situationsbedingte Mehrausgaben (zum Beispiel ausschließlich außerhäusige Verpflegung) aufgezehrt.

Beschluss

Auf Vorschlag von Herrn Lindgens beschloss der Sozial- und Gesundheitsausschuss sodann einstimmig: „Der Sozial- und Gesundheitsausschuss der Stadt Aachen richtet an die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Aachen die dringende Bitte, die bei der Gründung der ARGE in der Stadt Aachen eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen umgehend zu erfüllen und durch die sofortige Bereitstellung qualifizierten Personals zugunsten der ARGE sicherzustellen, dass alle Leistungsberechtigten schnell, umfassend und in der gesetzlich vorgesehenen Höhe ihre wirtschaftlichen Leistungen erhalten und ihre berufliche Integration intensiviert werden kann.“
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 24.02.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Status
öffentlich