13. November 2008 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 5Öffentlich

Satzung über Werbeanlagen im Stadtgebiet Aachen (Außenbezirke) gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Fauck erläutert die Vorlage der Verwaltung und informiert den Ausschuss über die Beratungsergebnisse der beteiligten Bezirksvertretungen. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand habe dabei die Anregung gegeben, die Münsterstraße in den Geltungsbereich der Satzung einzubeziehen, in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf sei angeregt worden, den Bereich Nirmer Straße/ Heckstraße aufzunehmen. Die Verwaltung sehe in diesen Gebieten jedoch eine andere Ausprägung und schlage daher vor, es bei der ursprünglichen Abgrenzung des Geltungsbereiches zu belassen.

Auf Nachfrage von Herrn Pathe erläutert Herr Fauck, dass auch das Gewerbegebiet Roder Weg in Richterich nach Auffassung der Verwaltung nicht zu den Bereichen gehöre, die durch eine Satzung geschützt werden müssten.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Entwurf der Satzung über Werbeanlagen im Stadtgebiet Aachen (Außenbezirke) als Satzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 13.11.2008
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Status
gemischt