TOP 6Öffentlich

21. Nachtrag zur Strassenreinigungs - und Gebührensatzung der Stadt Aachen vom 14.12.1987

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Zu diesen Tagesordnungspunkt erläutert der Betriebsleiter, Herr Narloch, dass mit der Ersteren Vorlage dem Betriebsausschuss dokumentiert werde, dass die im Straßenverzeichnis der Satzung veränderten Reinigungsklassen an Straßen bzw. neu aufgenommenen Straßen ausschließlich die Stadtbezirke betreffe. Alle Bezirksvertretungen haben diesen Änderungen zugestimmt und dem Betriebsausschuss und Rat empfohlen, so zu beschließen.

Die zweite Vorlage (TOP 6) betreffe unter Berücksichtigung der einzelnen Veränderungen die Straßenreinigungsgebühren. Diese können im Jahr 2009 auf der Höhe des Jahres 2008 gehalten werden. Mit der Stadtkämmerin sei allerdings vereinbart, über den städtischen Anteil an der Stadtreinigung noch eine für die Stadt vernünftige Lösung zu suchen.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den vorgelegten 21. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den vorgelegten 21. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Di., 25.11.2008
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Status
gemischt