20. Januar 2009 um 18:00, Schloss Schönau
TOP 7Öffentlich

Betreff: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 668 – Gewerbebereich Roermonder Straße – Hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens Offenlagebeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich genehmigt die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher Herrn Manfred Kuckelkorn und Frau Marlis Köhne am 17.12.2008 gefasste Dringlichkeitsentscheidung: „Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Richterich dem Planungsausschuss die Einleitung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 668 – Gewerbebereich Roermonder Straße - gemäß § 1 Abs. 8 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Sie stellen fest, dass aus bezirklicher Sicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.” Abstimmung: einstimmig
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Di., 20.01.2009
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt