20. Januar 2009 um 18:00, Schloss Schönau
TOP 7Öffentlich
Betreff: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 668 – Gewerbebereich Roermonder Straße – Hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens Offenlagebeschluss
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratungsergebnis:ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich genehmigt die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher Herrn Manfred Kuckelkorn und Frau Marlis Köhne am 17.12.2008 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
„Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Richterich dem Planungsausschuss die Einleitung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 668 – Gewerbebereich Roermonder Straße - gemäß § 1 Abs. 8 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Sie stellen fest, dass aus bezirklicher Sicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.”
Abstimmung: einstimmig
Technische Details
ID: 30393
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=30393
Grunddaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum
- Di., 20.01.2009
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Status
- gemischt