Haushaltsplanberatungen 2009Haushaltsplanentwurf 2009 und Finanzplanentwurf 2010 - 2012
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Zu diesem Tagesordnungspunkt legte die Verwaltung eine Tischvorlage vom 21.01.2009 zum Produkt 070 010 020: Einrichtung eines neuen Produkt(sach)kontos „Euregionales Netzwerk für Patientensicherheit und Infektionsschutz“, Ansatz 7.900 €, vor.
Die Ausschussvorsitzende, Frau Höller-Radtke, sprach sich dafür aus, dass im Sozial- und Gesundheitsausschuss über den Haushaltsplan (Haushaltsplanentwurf 2009 und Finanzplanentwurf 20010 – 2012) in seiner Gesamtheit beraten wird, soweit nicht zu einzelnen Produktsachkonten detaillierter Beratungsbedarf bestünde. Die Ausschussmitglieder erklärten sich hiermit einverstanden.
Herr Beigeordneter Lindgens ging sodann auf das von der Bundesregierung beschlossene Investitionsprogramm ein, und wies den Ausschuss darauf hin, dass die Beratung und Beschlussfassung unter dem Vorbehalt der Mittelzuweisung aus dem Konjunkturprogramm erfolge, da diese Gelder noch nicht im Etat berücksichtigt werden konnten.
Im Vorfeld zu den Wortmeldungen der einzelnen Fraktionen erläuterte Herr Beigeordneter Lindgens, dass in Hinblick auf die sich zum 21.10.2009 bildende StädteRegion grundsätzlich nur über die im Haushalt der Stadt Aachen verbleibenden Haushaltsansätze entschieden werde. Soweit hiervon zukünftig auch die StädtRegion betroffen sei, werden diesbezüglich nach Beschlussfassung Verhandlungen mit dem Kreis Aachen aufgenommen werden.
Herr Linden trug den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90 - Die Grünen zum Haushalt 2009 vor. Nach intensiven Beratungen mit den Wohlfahrtsverbänden sprächen sich die Fraktionen dafür aus, für die Träger, die einen entsprechenden Antrag auf Erhöhung der Mittel gestellt haben, die bereits geschlossenen Leistungsvereinbarungen um rund 8 % zu erhöhen.
Darüber hinaus sollen für „Projekte der Gesundheitsförderung“, das „Palliative Netzwerk“ sowie einen „Verhütungsmittelfonds für Bedürftige“ als besonders förderungswürdig erachtete Projekte neue Produktsachkonten eingerichtet werden. Hinsichtlich des Verhütungsmittelfonds wird die Verwaltung gebeten, mit den Trägern, die nach § 219 StGB beraten, Durchführungsbestimmungen zu erarbeiten und diese dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen.
Zudem sollen die Haushaltsansätze bei dem Produktsachkonto 050 050 010-5318001 „Projekte zur Integration“ um 20.000 € sowie dem Produktsachkonto 050 010 010-5318028 „Sozialraumbezogene Maßnahmen“ um 19.000 € erhöht werden.
Das Gesamtvolumen der vorgetragenen Änderungsanträge beläuft sich auf rund 90.000 €.
Herr Müller begrüßte, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90 – Die Grünen dazu bereit seien, den Erhöhungsanträgen der Wohlfahrtsverbände zu entsprechen. Eine Erhöhung um insgesamt 15 % sei jedoch aus seiner Sicht wünschenswerter (gesplittet in eine Erhöhung von 8 % für das Jahr 2009 und weitere 7 % ab dem Jahr 2011). Bezüglich des Produktsachkontos „Sozialraumbezogene Maßnahmen“ hält die Fraktion Die Linke – in Hinblick auf den aus dem in Kürze vorliegenden Sozialbericht sich zweifelsfrei ergebenden Handlungsbedarf - die vorgeschlagene Erhöhung jedoch für nicht ausreichend. Es werde daher eine Erhöhung des Ansatzes auf insgesamt 70.000 € angeregt.
Zur grundsätzlichen Ausgestaltung der Leistungsvereinbarungen mit den Wohlfahrtsverbänden trug Herr Schäfer vor, dass nachvollziehbar sei, dass für einen Zeitraum von 4 Jahren geltende Vereinbarungen kaum ausreichend kostendeckend sein könnten. Anstatt der aus diesem Grunde eingebrachten Öffnungsklausel, auf welche sich die Erhöhungsanträge der Wohlfahrtsverbände nunmehr beziehen, sei es jedoch aus Sicht der CDU praktikabler, eine Gleitklausel in die Vereinbarungen aufzunehmen. Hierdurch könnten jährlich wieder auftretende, neue Verhandlungen über Erhöhungsanträge der Wohlfahrtsverbände vermieden werden.
Die Beschlussvorlage der Fraktionen von SPD und Bündnis 90 - Die Grünen hält die CDU für nicht finanzierbar. Herr Schäfer stellt daher in Vertretung für seine Fraktion den Antrag, die Leistungsvereinbarungen für alle Antragstellenden um 5 % zu erhöhen, und empfiehlt der Verwaltung mit der Kreisverwaltung in Verhandlungen zu treten, zukünftig in der StädteRegion in alle Leistungsvereinbarungen eine Gleitklausel mit einem Prozentsatz von 3 % p. a. einzufügen, welcher den jährlich steigenden Aufwand der Wohlfahrtsverbände abdecken werde.
Hierzu äußerte Frau Scheidt, dass im Einvernehmen mit dem Sprecher der Wohlfahrtsverbände nur denjenigen Trägern eine Erhöhung zuzuwenden sei, die auch einen entsprechenden Antrag gestellt hätten. Dies wurde von Herrn Verholen bestätigt.
Auf die Nachfragen des Herrn Verholen, weshalb das Leistungsentgelt an den Caritasverband für die Region Aachen-Stadt e.V. das Ehrenamt betreffend zuständigkeitshalber in den FB 01 verlagert wurde, dies für das Leistungsentgelt an den Verein zur Förderung des Ehrenamtes (AWO) – trotz Sachzusammenhang – versäumt worden sei, erläuterte Herr Schabram, dass es sich hierbei um ein Versehen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung handele. Trotz weiterer Zuordnung zum FB 50 sei dem Haushaltsplan jedoch eindeutig zu entnehmen, dass der FB 01 die bewirtschaftende Stelle sei. In Absprache mit FB 20 wird eine Verlagerung des Ansatzes für die AWO von 18.000 € in den Zuständigkeitsbereich des FB 01 nachträglich vorgenommen werden, was Frau Brunkartz bestätigte.
Auf die weitere Nachfrage von Herrn Verholen, wie der Haushaltsansatz für die Schuldnerberatung eingesetzt werden soll, erklärte Herr Schabram, dass mit den vier diesbezüglich involvierten Trägern eine Optimierung deren bisheriger Arbeit angestrebt wird. Bei dem Haushaltsansatz von 341.000 € handele es sich im Übrigen um einen Bruttobetrag. Da rund 105.000 € aus Drittmitteln finanziert würden, habe die Verwaltung einen Spielraum hinsichtlich des Einsatzes der bereit gestellten Mittel. Bis zur nächsten Sitzung des Sozial- und Verwaltungsausschusses werden Beratungen mit den Trägern stattgefunden haben, so dass die Verwaltung dann detaillierter über die einzelnen Vorhaben berichten könne.
Auf den Hinweis des Herrn Verholen hinsichtlich der Auslegung Formulierung des § 8 der Leistungsvereinbarungen sagte Herr Beigeordneter Lindgens, dass die Verwaltung diesen so wie in der Vorlage vorgetragen verstehe, nämlich dass im Jahr 2009 Anpassungsverhandlungen mit einer Laufzeit ab dem 01.01.2010 zu führen seien. Zur weiteren Nachfrage des Herrn Verholen hinsichtlich der Bindung der StädteRegion an die nunmehr seitens der Stadt zu beschließenden Erhöhungsanträge verwiesen sowohl Herr Beigeordneter Lindgens als auch Herr Schabram nochmals darauf, dass diesbezüglich im Rahmen der „Kleinen Kommission“, der die Stadtverwaltung, die Kreisverwaltung sowie die Wohlfahrtsverbände angehören, zu beraten sein wird.
Hinsichtlich der Ausführungen des Herrn Lindgens zum Verständnis des § 8 der Leistungsvereinbarungen wies Herr Verholen darauf hin, dass die Kreisverwaltung dessen Formulierung genau gegenteilig, somit bereits für das Haushaltsjahr 2009, auslege. Darüber hinaus bat er bezüglich der Abstimmung der Geltung der Leistungsvereinbarung für die StädteRegion mit der Kreisverwaltung diese in einem anderen Rahmen als der „Kleinen Kommission“ vorzunehmen.
Herr Künzer kam nochmals zurück auf den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90 – Die Grünen. Auch wenn ein entsprechender Beschluss für die ab 21.10.2009 bestehende StädteRegion keine Bindungswirkung habe, so wolle man doch den sozialen Standard in der Stadt Aachen halten und diesen gegenüber der StädteRegion entsprechend dokumentieren.
Herr Müller wollte darüber hinaus berücksichtigt wissen, dass in Hinblick auf weitaus höhere Ausgabe-/Aufwandpositionen im Haushaltsplan eine Mehrbelastung des Haushaltes durch eine Erhöhung bei den Leistungsvereinbarungen der Wohlfahrtsverbände wohl eher als geringfügig zu betrachten sei.
Für die CDU-Fraktion stellte Herr Schäfer den Antrag auf Einrichtung eines neuen Produktsachkontos für das Bürgerzentrum Schleswigstraße in Höhe von 5.000 €.
Herr Groteclaes stellte ausführlich das Konzept des Bürgerzentrums und den Hilfebedarf vor (s. hierzu auch die beigefügte Anlage). Die Ausschussvorsitzende, Frau Höller-Radtke, gab zu bedenken, dass dieses Projekt wohl unter „Sozialraumbezogene Maßnahmen“ falle. Herr Schabram bestätigte dies und sagte zu, den gestellten Antrag zu prüfen und in der nächsten Sitzung den Ausschuss über eine mögliche Förderung zu unterrichten. Die Einrichtung eines neuen Produktsachkontos sei nicht erforderlich.
Zu der Frage von Herrn Bruynswyck, warum in den Änderungsanträgen von SPD und Bündnis 90 – Die Grünen hinsichtlich der Produktsachkonten „Hilfe bei Schwangerschaft, Mutterschaft und Sterilisation“ sowie „Hilfe zur Familienplanung“ die Ansätze zu Gunsten des neu einzurichtenden „Verhütungsmittelfonds für Bedürftige“ verschoben werden, so dass für jene keine Ansätze mehr angedacht sind, erläuterte Frau Scheidt, dass seit geraumer Zeit keine Kosten mehr für erstgenannte Produktsachkonten anfallen. Eine Verlagerung der Ansätze führe daher nicht zum Wegfall notwendiger Leistungen.
Herr Helg bat abschließend nochmals um Darlegung, inwiefern seitens der Stadt Aachen nunmehr über den Haushaltsplanentwurf zu entscheiden sei und inwiefern diesbezüglich eine Bindung für die Zukunft, ab Bildung der Städteregion für diese eintritt.
Hierauf führte Herr Beigeordneter Lindgens aus, dass die Fachausschüsse über den Haushaltsplanentwurf der Stadt Aachen für das Jahr 2009 zu entscheiden hätten. Die hieraus sich ergebenden Vorschläge würden dann dem Finanzausschuss vorgelegt. Hinsichtlich der Aufgabenbereiche, die ab dem 21.10.2009 in die Zuständigkeit der StädteRegion übergehen, seien Gespräche mit der Kreisverwaltung zu führen. Der Kreis habe jedoch für das Haushaltsjahr 2009 keine Haushaltsplanberatung, da er für die Jahre 2008 und 2009 einen Doppelhaushalt verabschiedet hat. Die Kreisverwaltung müsse daher nach Beschlussfassung der Stadt Aachen selbst entscheiden, wie sie mit den seitens der Stadt Aachen getroffenen Entscheidungen umgehe. Jedenfalls sei aktuell ein für die Stadt Aachen bindender Beschluss herbeizuführen.
Vor der Einzelbeschlussfassung zu den im Sozial- und Gesundheitsausschuss zu beratenden Produkten befasste sich der Ausschuss nochmals mit den drei generellen Anträgen, die die Ausschussvorsitzende, Frau Höller Radtke, wie folgt zusammenfasste:
- Herr Müller beantragte eine 15 %-ige Erhöhung der Zuschüsse für alle Träger vorzunehmen, davon 8 % ab 01.01.2009 und 7 % ab 01.01.2011.
- Herr Linden beantragte eine Erhöhung der Zuschüsse um rd. 8 % an die Träger, die Erhöhungsanträge gestellt hätten (sh Einladung, Anlagen zu Top 5 und Liste der Änderungsanträge von SPD und Grünen zum Sozialhaushalt 2009 -Änderungsantrag 1- und der Niederschrift beigefügt).
- Herr Schäfer beantragte, dass die Erhöhung der Zuschüsse um 5 % für alle Träger, die einen Antrag gestellt haben, sowie die Einführung einer Gleitklausel in den Leistungsvereinbarungen ab 2010.
Beschluss
Technische Details
ID: 30634
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=30634
Grunddaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
- Gremium
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
- Datum
- Do., 29.01.2009
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Federführend
- Fachbereich Soziales und Integration
- Status
- gemischt