29. Januar 2009 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 4Öffentlich

Einführung eines bezahlten Mobilitätstickets für BezieherInnen von TransferleistungenAntrag der Fraktion Die Linke vom 26.11.2008, Nr. 344/15

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Zu Beginn der Beratung dieses Tagesordnungspunktes legten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90 – Die Grünen den Ausschussmitgliedern einen schriftlichen Beschlussvorschlag, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, vor.

Die bereits schriftlich mit Ratsantrag vom 26.11.2008 dargelegte Position der Fraktion Die Linke wurde von Herrn Müller nochmals ausführlich mündlich vorgetragen. Neben der Stadt Dortmund haben mittlerweile auch die Stadt Köln sowie das Bundesland Brandenburg flächendeckend ein Mobilitätsticket eingeführt. Nachvollziehbar sei, dass die Stadt Aachen finanziell nicht in der Lage sei, die Kosten für das Mobilitätsticket eigenständig zu tragen. Es sollte jedoch nochmals an die AR.GE zwecks Kostenbeteiligung herangetreten werden, da diese mit der Einführung eines entsprechenden Tickets schließlich Overheadkosten sowie Kosten für Monatstickets an LeistungsbezieherInnen einspare. Ebenso sei eine mögliche Landesbeteiligung an den Kosten zu prüfen. Aufgrund dessen befürwortete er die Tischvorlage der Fraktionen von SPD und Bündnis 90 – Die Grünen.

Ausdrücklich hinweisen wollte Herr Müller darauf, dass mit der eventuellen Einführung eines kostenfreien Fahrens mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb des Aachener Innenrings sich die Mobilitätsproblematik nicht löse. Allein in Anbetracht der Lage der Räumlichkeiten der AR.GE außerhalb des Innenrings in der Roermonder Straße sowie der Neuhausstraße würde sich hieraus keine ausreichende Kostenentlastung für LeistungsbezieherInnen ergeben.

Frau Scheidt entgegnete hierauf, dass nicht nur die für die notwendige Mobilität für LeistungsbezieherInnen, sondern insbesondere auch die zunehmende Umweltbelastung durch den Straßenverkehr in der Innenstadt zu der Überlegungen für ein kostenfreies Fahren innerhalb des Aachener Innenrings geführt habe. Darüber hinaus begrüßte sie die Zustimmung des Herrn Müller zur Beschlussvorlage. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90 – Die Grünen regen zusätzlich zu dieser an, zu prüfen, ob es möglich sei, für LeistungsbezieherInnen eine dem „Jobticket“ adäquate Fahrkarte einzurichten: die ARGE könne dann als Großkunde ein vergünstigtes Monatsticket von der ASEAG beziehen, welches entsprechend an die LeistungsbezieherInnen weitergegeben würde. Aufgrund dessen sei eine nochmalige Kontaktaufnahme mit der AR.GE wünschenswert. Ebenso besteht ein Interesse an einem detaillierten Erfahrensaustausch mit Dortmund und Köln: Wie genau ist deren Mobilitätsticket organisiert, wie viel kostet es und von wie vielen Personen wird es bezogen.

Herr Künzer äußerte, dass hinsichtlich der Prüfung der Möglichkeit der Einführung eines „Jobtickets“ für LeistungsbezieherInnen eine Arbeitsgruppe mit Personen aus den unterschiedlichen, hieran beteiligten Bereichen eingerichtet werden sollte.

Herr Schäfer stellte nochmals das offenkundige Problem dar, dass unstrittig ein Bedarf von LeistungsbezieherInnen an Mobilität gerade in Hinblick auf die von ihnen geforderte Arbeitssuche bestehe, der Mobilitätsanteil in der Regelleistung jedoch hierfür zu gering ausfalle. Die notwendige Mobilität sei daher für einen SGB II – Haushalt finanziell nicht tragbar. Die CDU – Fraktion schloss sich der Beschlussvorlage von SPD und Bündnis 90 – Die Grünen daher an.

Auf den Vortrag von Herrn Schäfer, die Mobilitätsproblematik für LeistungsbezieherInnen als Tagesordnungspunkt im AR.GE-Beirat einzubringen und die Umsetzung eines adäquaten Jobtickets in diesem Gremium zu beraten, entgegnete Herr Helg, dass man dies im Vorfeld mit der Geschäftsführung der AR.GE besprechen sollte.

Abschließend nahm Herr Müller die allgemein positive Haltung des Ausschusses zur vorgetragenen Mobilitätsproblematik wohlwollend zur Kenntnis.

Beschluss

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss einstimmig: Die Sicherung der Mobilität der Menschen mit sehr niedrigem Einkommen ist uns ein wichtiges Anliegen. Allein aus Mitteln des städtischen Haushalts wird die Einführung eines ‚Sozialtickets’ auf der Basis der bisherigen Erkenntnisse aktuell nicht möglich sein. Der Sozialausschuss bittet dennoch die Verwaltung, die Einführung eines Mobilitätstickets für Bezieherinnen und Bezieher von Transferleistungen unter nachfolgenden Gesichtspunkten erneut zu prüfen: - Wie verändert sich die Kostenkalkulation bei einem Ticketpreis von 21 € (Preis des Schülertickets). Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN im nordrhein-westfälischen Landtag fordern die Finanzierung eines Mobilitätstickets aus Landesmitteln und Bundeszuschüssen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesregierung aufzufordern, sich an der Finanzierung eines Mobilitätstickets –ähnlich wie beim Schülerticket- zu beteiligen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, bei der Bundesregierung die Erhöhung der Regelsätze zur Sicherung der Mobilität einzufordern.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 29.01.2009
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Status
gemischt