3. Februar 2009 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
TOP 5Öffentlich

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem RettG NRW

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Nüßler erklärt, dass die Vereinbarung noch bei der Bezirksregierung zur Genehmigung liegt und es noch redaktionelle Änderungen geben wird. Es gibt grundsätzlich keine fachlichen Bedenken, aber es wird möglicherweise noch eine Kündigungsklausel eingebaut werden müssen. Über diese Entwicklung wird in einer der nächsten Sitzungen berichtet werden.

Ratsfrau Dr. Wolf fragt, ob die Stadt Aachen nach Übernahme der Aufgabe durch die Städteregion im Falle einer Kündigung mit negativen Veränderungen hinsichtlich des Rettungsdienstes zu rechnen hat.

Dies ist laut Herrn Dr. Nüßler aufgrund abweichender Interessenslagen nicht auszuschließen. Als Beispiel nennt er die unterschiedlich festgelegten Eintreffzeiten im Kreis und in der Stadt Aachen..

Herr Dr. Nüßler regt eine grundsätzliche Zustimmung des Ausschusses zur Vereinbarung an, um den Genehmigungsprozess nicht zu verlangsamen.

Beschluss

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen und der Stadt Aachen über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem RettG NRW für das Gebiet der Stadt Aachen mit Wirkung vom 21.10.2009 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche Sitzung des Umweltausschusses
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 03.02.2009
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Status
gemischt