9. März 2005 um 17:00, Rathaus
TOP 7Öffentlich

Erlass einer Satzung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Ohne weitere Aussprache beschließt der Rat der Stadt einstimmig die als Anlage beigefügte Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) in den Stadtbezirken Aachen-Mitte und Aachen-Kornelimünster/Walheim für den Bereich zwischen der A44, Augustinerwald, Augustinerweg und Hitfelder Straße. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 09.03.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sitzung
Status
gemischt