17. März 2009 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 2Öffentlich

Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

im Ratsinformationssystem anzeigen

Beratung

1.Frage von Herrn R., Aachen

betr.: Konjunkturpaket II

-gerichtet an Herrn Haase-

Herr R. führt aus, dass in der gemeinsamen Erklärung von Herrn Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände zum „Bündnis zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes“ unter Punkt 6 mitgeteilt werde, dass die Kommunen Ersatzschulen in freier Trägerschaft angemessen berücksichtigen werden.

In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf des „Gesetzes zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen“ würde hinsichtlich § 4 (Verteilungsschlüssel) Abs. 1 erläutert, dass abweichend vom Gemeindefinanzierungsgesetz auch die Schüler der Ersatzschulen zur Ermittlung der Zuweisung herangezogen werden, damit die Investitionen gemäß § 1 (Förderziel und Fördervolumen) Abs. 5 trägerneutral erfolgen können.

Diese Ziele seien im Plenarprotokoll 14/17 des Landtages Nordrhein-Westfalen vom 04.03.2009 auf den Seiten 13551 und 13554 ausdrücklich bekräftigt.

Angemessen könne hier nur bedeuten, dass den freien Trägern entsprechend der Schülerzahl der Betrag von 485,52 € pro Schüler für energetische Sanierungsmaßnahmen zugestanden werde.

Herr R. möchte wissen, mit welcher Begründung die Politik dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen könne, die freien Träger entgegen aller Vorgaben der Mittelverwendung bei der Mittelvergabe aus dem Konjunkturprogramm II nicht zu berücksichtigen.

Ratsherr Haase weist darauf hin, dass die Verwaltung zur Sachlage im weiteren Verlauf der Haushaltsplanberatungen hierzu sicherlich Stellung nehmen werde. Er macht deutlich, dass nach dem Gesetz nicht die Schülerzahl als alleiniges Kriterium herangezogen werden könne. Darüber hinaus können nach dem Gesetz die freien Träger berücksichtigt werden, müssten aber nicht.

2.Frage von Herrn W., Aachen

betr.: Konjunkturpaket II

-gerichtet an Herrn Einmahl-

Herr W. fragt nach, was die Gewährleistung von Trägerneutralität für eine Kommune im Zusammenhang mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz bedeutet.

Ratsherr Einmahl weist darauf hin, dass die Hilfe nach § 3 des Investitionsgesetzes trägerneutral zu gewähren sind. Er gibt eine ausführliche Erläuterung anhand des Gesetzentwurfs.

3.Frage von Frau L.; Aachen

betr.:Konjunkturpaket II

-gerichtet an den Ausschussvorsitzenden-

Die Fragestellerin führt aus, dass der Stadt Aachen nach dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetz (Drucksache 14/8644) für den Investitionsschwerpunkt „Bildung“ ein Betrag in Höhe von 19.566.888,00 € zur Verfügung gestellt werde. Nach den Äußerungen von Oberbürgermeister Dr. Linden sollen diese Gelder ausschließlich in städtische Einrichtungen fließen und nicht entsprechend einem Verteilungsschlüssel auch an freie Träger für energetische Sanierungen zweckgebunden weitergegeben werden. Zur Begründung trägt die Verwaltung vor, dass sie Prioritäten gesetzt habe nach denen die Projekte ausgesucht wurden.

Frau L. möchte wissen, ob Herrn Pilgram diese Prioritäten bekannt sind und mit welcher Begründung er dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen könne, wenn bisher nicht bei allen freien Trägern diese Prioritäten abgefragt wurden.

Der Ausschussvorsitzende verweist die Fragestellerin an den Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden bezüglich dessen Äußerungen. Er erklärt, dass er die Anträge der freien Träger kennt und er könne dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen. Anschließend erklärt erausführlich die Vorgehensweise bei der Stadt Aachen.

Frau Grehling führt hierzu aus, dass das Gesetz keinen Verteilerschlüssel für die Vergabe der Mittel aus dem Konjunkturpaket II vorsieht. Vielmehr wurde die Verteilung unter Berücksichtigung der Umsetzungszwänge wie kurzfristige Umsetzung der einzelnen Maßnahmen oder Schaffung von Rechtssicherheit sowie der bildungspolitischen Zielsetzung der Stadt getroffen. Des weiteren macht sie deutlich, dass die Verfahrensabläufe bzgl. des Mittelabrufs, Vergabefragen bzw. Prüfung der Mittelverwendung nicht abschließend geklärt sind. Im übrigen verweist Frau Grehling auf die ergänzende Vorlage.

Weitere Fragen wurden nicht gestellt.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 2
Sitzung
öffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 17.03.2009
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Status
gemischt