30. April 2009 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 17Öffentlich

Bebauungsplan Krefelder Straßehier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Aufstellung des Bebauungsplanes und zum Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Es ergeht folgender

Beschluss

Der Planungsausschuss genehmigt die nachfolgende, von Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden und der Vorsitzenden Frau Verheyen am 01.04.2009 gefasste Dringlichkeitsentscheidung: „Gemäß § 60 Ab. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) beschließen die beiden Unterzeichner als Oberbürgermeister und als Vorsitzende des Planungsausschusses die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich - Krefelder Straße / Feldchen - und empfehlen dem Rat zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindliches Vorkaufsrechts gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen. gez. Dr. Lindengez. Verheyen OberbürgermeisterVorsitzende des Planungsausschusses“

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 17
Sitzung
öffentliche7 nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 30.04.2009
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt