29. April 2009 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 20Öffentlich

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zum Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Krefelder Straße / Feldchen in den Stadtbezirken Aachen-Mitte, Aachen-Haaren und Aachen-Laurensberg

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Janßen bittet darum die Dringlichkeitsentscheidung auf das unerlässlich notwendige Maß zu beschränken.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte genehmigt die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher Herrn März und Herrn Helg am 02.04.2009 gefasste Dringlichkeitsentscheidung: „Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Ab. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsausschuss die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich - Krefelder Straße / Feldchen - und dem Rat zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindliches Vorkaufsrechts gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen. gez. März________________ gez. Helg____________________ Bezirksvorsteher Mitglied der Bezirksvertretung“

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 20
Sitzung
öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 29.04.2009
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt