29. April 2009 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 20Öffentlich
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zum Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Krefelder Straße / Feldchen in den Stadtbezirken Aachen-Mitte, Aachen-Haaren und Aachen-Laurensberg
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratungsergebnis:ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Janßen bittet darum die Dringlichkeitsentscheidung auf das unerlässlich notwendige Maß zu beschränken.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte genehmigt die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher Herrn März und Herrn Helg am 02.04.2009 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
„Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Ab. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsausschuss die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich - Krefelder Straße / Feldchen - und dem Rat zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindliches Vorkaufsrechts gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
gez. März________________ gez. Helg____________________
Bezirksvorsteher Mitglied der Bezirksvertretung“
Abstimmungsergebnis
Einstimmig
Technische Details
ID: 31978
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=31978
Grunddaten
- TOP
- Ö 20
- Sitzung
- öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 29.04.2009
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Status
- gemischt