29. April 2009 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 21Öffentlich

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Erarbeitung eines Bebauungsplanes für das Gebiet - Boxgraben / Luisenhospital -

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksvorsteher März begründet diese Dringlichkeitsentscheidung. Herrn Janßen bedankt sich für die Ausführung. Herr Ferrari weist daraufhin, dass Dringlichkeitsentscheidungen nur geboten sind, um Schaden von der Stadt abzuwenden.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte genehmigt die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher Herrn März und Herrn Janßen am 23.03.2009 gefasste Dringlichkeitsentscheidung: „Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, sich dem Beschluss des Planungsausschusses vom 19.03.2009 anzuschließen, für das Gebiet - Boxgraben / Luisenhospital - einen Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag zur Innenentwicklung nach § 13a BauGB zu erarbeiten. Gez.: März Gez.: Janßen Bezirksvorsteher Mitglied der Bezirksvertretung“

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 21
Sitzung
öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 29.04.2009
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt