29. April 2009 um 17:00, Sitzungssaal Bürgerhaus (alt)
TOP 8Öffentlich

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zum Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Krefelder Straße / Feldchen in den Stadtbezirken Aachen-Mitte, Aachen-Haaren und Aachen-Laurensberg

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Nach kurzer Aussprache unter Beteiligung des Herrn Bezirksvorstehers sowie der Bezirksvertretungsmitglieder Deloie, Schulz und Dr. Lange fasst die Bezirksvertretung folgenden einstimmigen

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren genehmigt die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher Herrn Corsten, Herrn Schulz und Herrn Starmanns am 03.04.2009 gefasste Dringlichkeitsentscheidung: „Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Ab. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Haaren dem Planungsausschuss die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich - Krefelder Straße / Feldchen - und dem Rat zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindliches Vorkaufsrechts gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen. gez. Corsten________________ gez._Schulz___________________ Bezirksvorsteher Mitglied der Bezirksvertretung gez. Starmanns_________________ Mitglied der Bezirksvertretung“
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 29.04.2009
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt