29. April 2009 um 17:00, Sitzungssaal Bürgerhaus (alt)
TOP 8Öffentlich
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zum Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Krefelder Straße / Feldchen in den Stadtbezirken Aachen-Mitte, Aachen-Haaren und Aachen-Laurensberg
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratungsergebnis:ungeändert beschlossen
Beratung
Nach kurzer Aussprache unter Beteiligung des Herrn Bezirksvorstehers sowie der Bezirksvertretungsmitglieder Deloie, Schulz und Dr. Lange fasst die Bezirksvertretung folgenden einstimmigen
Beschluss
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren genehmigt die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher Herrn Corsten, Herrn Schulz und Herrn Starmanns am 03.04.2009 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
„Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Ab. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Haaren dem Planungsausschuss die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich - Krefelder Straße / Feldchen - und dem Rat zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindliches Vorkaufsrechts gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
gez. Corsten________________ gez._Schulz___________________
Bezirksvorsteher Mitglied der Bezirksvertretung
gez. Starmanns_________________
Mitglied der Bezirksvertretung“
Technische Details
ID: 32166
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=32166
Grunddaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum
- Mi., 29.04.2009
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Status
- gemischt