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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NWhier: Geruchsbelästigungen durch den Betrieb des Regenrückhaltebeckens "Kleebach" in der Krebsstraße

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Beratung

Zu 5 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW

hier: Geruchsbelästigung durch den Betrieb des Regenrückhaltebeckens

„Kleebach“ in der Krebsstraße

Vorlage: FB 61/1122/WP15

Herr Verheyen (CDU) ist verärgert, dass der Verkehrsausschuss die Entscheidung auf einen späteren Sitzungstermin verschoben hat. Die Dringlichkeitsentscheidung sei letztlich überflüssig gewesen. Auch der Bezirksvorsteher und Herr Römer (CDU) können die Handlungsweise des Ausschusses nicht verstehen.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen Eilendorfgenehmigt die nachfolgende, durch Herrn Bezirksvorsteher Dondorf, Herrn Verheyen (CDU) und Herrn Anhold (SPD) am 10.03.2009 gefasste Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW:

„Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf ist an einer zügigen Weiterbearbeitung dieses Projektes interessiert. Sie akzeptiert vor diesem Hintergrund das Angebot der Stawag hinsichtlich der erforderlichen Ingenieuraufwendungen, in Höhe von rd. 6.000,--€. Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuß die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel für die Ingenieuraufwendungen der Stawag zu beschließen.“

Der Beschluß erfolgt einstimmig.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Di., 05.05.2009
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Status
gemischt